Herzlich Willkommen bei ALAI Deutschland e. V.

Wir sind ein auf urheberrechtliche Fragestellungen spezialisierter Verein, der sich satzungsgemäß dem Ziel widmet, für einen angemessenen nationalen und internationalen Schutz der Rechte der Urheber einzutreten und insbesondere die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Urheberrechts zu fördern. Dazu veranstalten wir mehrere Fachtagungen pro Jahr in Deutschland.  

Zu unseren derzeit knapp 150 Mitgliedern zählen insbesondere Urheber,  Anwälte, Richter, Wissenschaftler, Praktiker aus der Wirtschaft sowie einzelne Verbände. Sie steht auch Regierungsvertretern, Vertretern der Verwertungsgesellschaften und allen, die sich mit dem Urheberrecht im Sinne des Vereinszwecks befassen, offen.  

ALAI Deutschland e.V. ist eine selbstständige Landesgruppe der Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI), einer im Jahre 1878 von Victor Hugo gegründeten internationalen Vereinigung mit Sitz in Paris.  

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über ALAI Deutschland und ihre Aktivitäten sowie über die ALAI. Es würde uns freuen, wenn wir damit Ihr Interesse für unsere Vereinsarbeit wecken können. (Mitgliedsantrag)  

 

 

Aktuelles

 

Internationaler Kongress der ALAI 2026 in Den Haag:
Copyright and Free Expression in the Age of Algorithms

Die nächste internationale ALAI Konferenz 2026 findet vom 18. bis 19 Juni 2026 in Den Haag in den Niederlanden statt.

Das Thema des Kongresses lautet „Urheberrecht und freie Meinungsäußerung im Zeitalter der Algorithmen“

Das umfangreiche wissenschaftlichen Programm mit den Themenschwerpunkten „Menschliche Kreativität vs. generative KI: Eine Abwägung“ und „Urheberrecht und abgeleitete Kreativität: Wie viel Raum bleibt für freie Meinungsäußerung?“ wird auch 2026 wieder durch einen Empfang am Vorabend (17. Juni) und ein Galadinner am 19.6. abgerundet.

Genauere Informationen zur ALAI Konferenz 2026 in Den Haag finden sie hier.

 

 

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Internationaler Kongress der ALAI 2025 in Opatija:
Whose right is Copyright? Ownership and transfer of copyright and related rights

Die ALAI Konferenz in Opatija 2025 war ein voller Erfolg.

Während des umfassenden Programms aus Keynote-Präsentationen und Podiumsdiskussionen beschäftigten sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen unter anderem mit der Inhaberschaft, Übertragbarkeit und Abdingbarkeit des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte,
sowie den urhebervertragsrechtlichen und anderen Regelungen zugunsten von Urhebern
und ausübenden Künstlern nach der Rechteübertragung.
Diese allgemeinen Rechtsfragen wurden dabei insbesondere im Kontext der aktuellen Thematik rund um Streaming und die Verwertung großer Werkkataloge durch Verwertungsgesellschaften vertieft.

Alle interessierten ALAI-Mitglieder, die nicht an der Konferenz teilnehmen konnten oder ihre Erinnerungen auffrischen wollen, finden hier (unter dem Reiter "Resources") reichhaltiges Material und weiterführende Informationen.

 

 

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Mitteilung:
Stellungnahme der ALAI international zum AI Report des US Copyright Office

Vor wenigen Tagen hat der Präsident der USA Shira Perlmutter, Register of Copyrights, US Copyright Office, entlassen, angeblich in Zusammenhang mit dem Bericht des Copyright Office (Teil 3) zu Urheberrecht und Generativer KI.

Der Vorstand (Bureau) der internationalen ALAI, dessen Mitglied auch unsere Präsidentin ist, hat kurzfristig diese Mitteilung auf alai.org unter News veröffentlicht, auf die wir hinweisen möchten (französisch und englisch.)

Informationen über den AI Report des US Copyright Office finden Sie hier. Den dritten Teil des Berichts finden Sie hier.

 

 

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Online Veranstaltung:
KI-Litigation: Internationale Klagen und Klagen der GEMA gegen Anbieter von KI-Modellen und Systemen

Am 05. Mai 2025 findet die Veranstaltung "Künstliche Intelligenz vor Gericht: Die GEMA-Klage und internationale KI-Rechtsstreitigkeiten" online statt.

Inwieweit dürfen Anbieter von Systemen und Modellen generativer Künstlicher Intelligenz diese mit urheberrechtlich geschütztem Material trainieren, ohne von den Urheberinnen und Urhebern zuvor eine Lizenz zu erwerben und diese zu vergüten? Diese Fragen beschäftigen derzeit Gerichte in der ganzen Welt. In den USA steht dabei die Frage im Vordergrund, ob das Training unter die Fair-Use Doktrin fällt und damit vergütungsfrei zulässig ist. Hier ließ im Februar eine erste Entscheidung des US District Court of Delaware in der Rechtsache Thomson Reuters ./. ROSS Intelligence aufhorchen, die für nicht-generative Systeme fair-use verneinte.

In Europa halten sich hingegen die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber bisher mit Klagen zurück. Eine Ausnahme bildet die GEMA, die in zwei international viel beachteten Verfahren gegen OpenAI und den KI-Musikdienst Suno vorgeht. Die rechtlichen Fragen reichen hier von der Anwendung des Territorialitätsprinzips auf das Training und der Einschlägigkeit der TDM-Schranke bis zu den Nutzungshandlungen bei rechtsverletzendem Output.

Wir freuen uns, dass Dr. Kai Welp einen Überblick über die KI-Aktivitäten der GEMA geben und dabei auch auf die beiden Gerichtsverfahren eingehen wird. Frau Prof. Dr. Anna K. Bernzen von der Universität Regensburg wird einen internationalen Blick wagen und dabei insbesondere auf die in den USA geführten Verfahren eingehen.

Mitglieder erhalten zeitnah einen Zoom-Einladungslink.

 

 

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Jan Löwenbach Preis für Prof. Dr. Dr. h.c. Adolf Dietz

Am 14. März 2025 wurde unser früherer Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Adolf Dietz mit dem Jan Löwenbach Preis für seine großen Verdienste im deutsch-tschechischen Urheberrechts-Dialog ausgezeichnet. Er ist der erste Preisträger dieses von der tschechischen ALAI-Landesgruppe verliehenen Preises.

Dr. Rudolf Leška, Präsident der tschechischen ALAI, hob in seiner Würdigung die große Bedeutung der Forschung von Adolf Dietz für die Urheberrechtsentwicklung insbesondere in der damaligen Tschechoslowakei und dann in Tschechien hervor. Dietz bedankte sich mit dem Hinweis darauf, dass er das neue tschechische Urheberrechtsgesetz in einem Festschriftbeitrag für Rehbinder als ein „europäisches Spitzenprodukt“ bezeichnet hatte.

Jan Löwenbach war nicht nur Urheberrechtsanwalt und selbst als Musikschriftsteller und darüber hinaus kreativ tätig, sondern hatte auch im Jahr 1926 die erste tschechoslowakische ALAI-Gruppe gegründet, die jedoch 1939 durch die deutschen Besatzer aufgelöst wurde, bis sie 2013 wieder ins Leben gerufen wurde. Der Künstler Jakub Berdych hat speziell für den Jan Löwenbach Preis eine Skulptur geschaffen, die Rudolf Leška nun erstmals an Adolf Dietz übergab. Herzlichen Glückwunsch von ALAI Deutschland!

 

 

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Heinrich-Hubmann Preis für unser Mitglied Dr. Moritz Sutterer

Die VG Wort hat am 14. März 2025 den Heinrich-Hubmann Preis 2024 an unser Mitglied Dr. Moritz Sutterer verliehen. Die ausgezeichnete Dissertation, die er unter Betreuung von Prof. Drexl schrieb, behandelt das Kollisionsrecht der kollektiven Rechtewahrnehmung in allen Facetten und ist für die immer intensiver werdende, grenzüberschreitende Arbeit von Verwertungsgesellschaften sehr bedeutsam.

Der Preis, dessen erste Preisträgerin unsere jetzige Präsidentin war, wird alle zwei Jahre für herausragende wissenschaftliche Arbeiten zum Urheber- und Verlagsrecht verliehen und ist mit 5000€ dotiert. Wir gratulieren herzlich!

 

 

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Veranstaltung:
Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?

Am 18. Oktober 2024 fand die Veranstaltung „Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?“ moderiert von Frau Professor Annette Kur statt.

Zunächst veranschaulichte Marc Huckschlag, Doktorand am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, die aktuelle Rechtslage nach den EuGH Entscheidungen „Cofemel“ und „Brompton“ bezüglich des Verhältnisses von Urheber- und Designrecht.

Danach gaben Professorin Derclaye, Professor Peifer, Professor Rosén, Martin Taimr und Professor Walter Einblicke in die aktuelle rechtliche Bewertung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Unter anderem wurde auch die deutsche EuGH-Vorlage „USM Haller“ thematisiert.

Insgesamt zeigte sich, dass der Werkbegriff trotz Harmonisierung in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird.

Die Folien der Veranstaltung finden Sie hier.

 

 

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Online-Veranstaltung:
Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle

Am 10. Oktober fand die oben genannte online Veranstaltung mit den beiden Autoren der Studie „Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle“ statt. Der Informatikprofessor Sebastian Stober von der Universität Magdeburg und der Juraprofessor Tim Dornis von der Universität Hannover stellten wesentliche Ergebnisse der Studie und deren Herleitung aus den technischen Gegebenheiten sowie die juristische Problematik dar.

Die Veranstaltung zeigte, wie – auch technisch – komplex die einzelnen Vorgänge beim KI Training sind, und dass bei verschiedenen Vorgängen, auch im „Inneren“ von KI Modellen, Vervielfältigungshandlungen stattfinden.

Außerdem zeigten die Autoren, dass diese Vervielfältigungen beim Training generativer KI (das vom klassischen TDM zu unterscheiden ist) bei genauem Hinsehen und entgegen einer weitverbreiteten Ansicht in der Literatur nicht von der TDM Schranke oder anderen Schranken des europäischen Urheberrechts erfasst sind, sodass folglich Lizenzen für ein solches Training zu erwerben sind. Soweit KI Modelle zur Nutzung in Europa zugänglich gemacht werden, finden auch dort urheberrechtsrelevante Nutzungen statt.

Die Folien der Veranstaltung und neuere Aufsätzeder Vortragenden zum Thema finden Sie hier. ALAI Mitglieder können auch die Videoaufzeichnung auf Anfrage an info@alai-deutschland.de zum eigenen Gebrauch erhalten.

 

 

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