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Copyright and International Trade

24. - 25. Oktober 2024, Santiago de Chile

 

Programm: https://www.alaichile2024.org/

 

 

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Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?

Freitag, 18. Oktober 2024, 14:15 Uhr bis 18:00 Uhr

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, in Präsenz

(mit Empfang am Ende der Veranstaltung)

 

Tagungsleitung:       Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski

 

Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Designrecht gehört zu den derzeit meist diskutierten und sensibelsten Themen im Recht des geistigen Eigentums. Sollte man meinen, mehr als 100 Jahre rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung hätten dieses Problem in den Griff bekommen, so wird man durch die Entwicklung der Rechtsprechung seit EuGH-„Cofemel“ eines Besseren belehrt. Eine völlig unklare europäische Rechtslage lässt hiernach offen, ob und wie eine Reduktion des umfangreichen Überschneidungsbereichs beider Rechtsgebiete zu erzielen ist. Kaum verwundert es daher, dass auch die Reaktionen der Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. So ist durchaus fraglich, inwieweit tatsächlich von einer Harmonisierung die Rede sein kann. Konsequent erscheint nur, dass mit den Vorlagen „Mio“ und „USM Haller“ nun ein weiteres Mal um Klarstellung durch den EuGH ersucht wird.

Die Veranstaltung stellt verschiedene Ansätze der Mitgliedstaaten vor und ordnet die genannten Vorlagen in den Kontext ihrer Entstehung ein. Hierbei sollen mögliche Übereinstimmungen aufgedeckt und denkbare Ansätze für einen gesamteuropäischen Konsens, auch nach Entscheidung der Vorlagefragen, identifiziert werden.

 
Programm

14:15– 14:20 Uhr – Begrüßung und Moderation

Hon.-Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur,
Ludwig-Maximilians-Universität München und
Affiliated Research Fellow des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, München

14:20 - 14:45 Uhr – Einführung - Der kumulative Schutz durch das Urheber- und Designrecht im Lichte der
                                  Urteile EuGH-"Cofemel" und "Brompton"

Marc Huckschlag,
Doktorand am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

14:45 – 16:00 Uhr – Die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten nach EuGH-"Cofemel" und "Brompton"

  • 14:45 - 15:00 Uhr - Frankreich

Dr. Sylvie Nérisson,
Maître de conferénces en Droit privé et sciences criminelles, IUT Bordeaux Montaigne

  • 15:00 - 15:15 Uhr - Tschechien

Martin Taimr,
Junior Associate, Bird & Bird Prag

  • 15:15 - 15:45 Uhr - Überblick über weitere Mitgliedstaaten (auf englisch)

Prof. Estelle Derclaye, Lic. droit, LL.M., PhD,
Professor of Intellectual Property Law, Faculty of Social Sciences,
University of Nottingham

  • 15:45 - 16:00 Uhr - Ein Blick nach Österreich und auf die RBÜ

Hon.-Prof. Dr. Michael M. Walter,
Rechtsanwalt,
Universität Wien und Sigmund Freud Universität Wien

16:00 – 16:15 Uhr – Diskussion

16:15 – 16:45 Uhr Kaffeepause

16:45 – 17:15 Uhr – Die EuGH-Vorlage "Mio" und schwedische Rechtsprechung (auf Englisch)

Prof. em. Jan Rosén, LLD,
Professor of Private Law, Chair of the Media department at Stockholm Centre for Commercial Law (SCCL),
University of Stockholm

17:15 – 17:40 Uhr – Die EuGH-Vorlage "USM Haller" und deutsche Rechtsprechung

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht,
Direktor des Institus für Medienrecht und Kommunikationsrecht,
Universität zu Köln

17:40 – 18:00 Uhr – Diskussion

 

 

Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle

Donnerstag, 10. Oktober 2024, 13:00 - 14:00 Uhr (bei Bedarf bis 14:30 Uhr)

Online

 

Seit einigen Jahren werden Werke massenweise für das Training generativer KI-Modelle verwendet, ohne dass ihre Autoren um Erlaubnis gefragt werden. Man beruft sich auf die TDM-Schranke, die dies – falls nicht ein Rechtevorbehalt vorliegt – erlaube. Bisher gab es jedoch keine tiefergehende Untersuchung dazu, ob die TDM-Schranke überhaupt darauf Anwendung findet. Wir wollten dies schon in unserer April-Veranstaltung hinterfragen (und verneinen), wozu es aus Zeitgründen nicht kam. Wir freuen uns, Ihnen nun die kürzlich veröffentlichte, von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegebene Studie vorstellen zu können, die erstmals in großer Detailtiefe alle Aspekte des Trainings generativer KI-Modelle sowohl aus technologischer als auch aus juristischer Sicht analysiert.

Der Informatiker Prof. Dr. Sebastian Stober und der Jurist Prof. Dr. Tim Dornis prüfen im Einzelnen, bei welchen Schritten des KI-Trainings und der Anwendung der KI-Modelle es zu urheberrechtlich relevanten Nutzungen kommt, und ob sie von den Schranken, insbesondere den TDM-Schranken, erfasst sind. Auch Fragen der territorialen Anwendbarkeit unseres Rechts, der internationalen Zuständigkeit der Gerichte sowie der KI-Verordnung werden behandelt. Die Autoren kommen dabei zu bemerkenswerten Ergebnissen, die ein Umdenken vieler Akteure nach sich ziehen dürften.

 
Programm

13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung und Moderation

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland

13:05 – 13:45 Uhr - Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle

Prof. Dr.-Ing. Sebastian Stober, Universität Magdeburg;
Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford), Universität Hannover

13:45 – 14 Uhr (bzw maximal bis 14:30 Uhr) - Diskussion

 

 

 

KI-Training: Möglichkeiten des Rechtevorbehalts (Opt-out) im Rahmen der Text und Data Mining (TDM) Schranke nach §44b UrhG

Donnerstag, 20. Juni 2024, 13:00 - 14:00 Uhr

Online

 

Ob die TDM Schranke überhaupt auf die Vervielfältigung von Werken zur Generierung von KI-Texten, -Bildern und anderen Inhalten aufgrund von KI-Training anwendbar ist, ist umstritten. Falls nicht, müssten Unternehmen für das diesbezügliche KI-Training Lizenzen einholen. Falls sie darauf anwendbar ist, besteht weitgehend das Bedürfnis auf Rechtsinhaberseite, einen Rechtevorbehalt (Opt-Out) einzulegen, um dann entweder diese Nutzung zu lizenzieren oder auch gänzlich zu verbieten. Bei online zugänglichen Werken muss ein solcher Vorbehalt gemäß §44b UrhG in maschinenlesbarer Form erfolgen.

Bisher gab es nur beschränkte, domainbasierte Möglichkeiten, solche Vorbehalte einzulegen. Seit kurzem steht mit dem TDM·AI Protokoll, das sich des neuen ISCC (International Standard Content Code) bedient, zusätzlich eine werkbasierte Möglichkeit des Opt-Out zur Verfügung. Wir freuen uns, dass Frau Dr. Kerstin Bäcker (Lausen Rechtsanwälte) einen Überblick über die domainbasierten Möglichkeiten des Opt-Out sowie auch über Verhinderungstechniken wie das Data Poisoning geben wird, bevor Sebastian Posth, der an dem TDM·AI Protokoll zur Anwendung im Rahmen der TDM Schranke mitgearbeitet hat, diese neue, werkbasierte Opt-Out Möglichkeit vorstellt.

 
Programm

13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung und Moderation

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland

13:05 - 13:20 Uhr – Domainbasierte Rechtevorbehalts-Möglichkeiten und Verhinderungstechniken wie Data Poisoning

RA Dr. Kerstin Bäcker,
Fachanwältin für Urheber-und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte Köln

13:20 – 13:45 Uhr – Do not train – Nutzung des neuen ISCC zum Ausdruck von Rechtevorbehalten auf Titelbasis

Sebastian Posth,
Geschäftsführer Liccium B.V.

13:45 – 14:00 Uhr – Diskussion

 
ALAI-Mitglieder können auf Anfrage an ALAI Deutschland eine Aufzeichnung zum persönlichen Gebrauch erhalten.

 

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„Die KI-Verordnung und Urheberrecht - worum geht es?"

Donnerstag, 25. April 2024, 13:00 - 14:00 Uhr

Online

 

Die europäische KI-Verordnung ist erst vor kurzem angenommen worden und muss noch in Kraft treten. Sie ist die weltweit erste grundlegende und horizontale Regelung von KI Systemen. Die mit 460 Seiten extrem lange Verordnung umfasst auch einige Bestimmungen zum Urheberrecht, die wir in unserer einstündigen Veranstaltung präsentieren, analysieren und diskutieren möchten. Die Urheberrechtsvorschriften sollen jedoch zunächst in den Gesamtkontext der KI-Verordnung gestellt werden, der auch bei der Auslegung der Urheberrechtsvorschriften nicht zu vernachlässigen ist. Da die Verordnung auch auf die TDM-Schranke der DSM-Richtlinie Bezug nimmt, werden wir zum Schluss auch der bisher wenig erörterten Frage nachgehen, ob die TDM Schranken überhaupt auf generative KI Anwendung finden.

 
Programm

13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland

13:05 - 13:20 Uhr – Die KI-Verordnung – ihre Ziele, ihr Inhalt und der Verhandlungsprozess

Evelyn Graß,
Leiterin des Referats VIB1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

13:20 – 13:40 Uhr – Die urheberrechtlichen Bestimmungen in der KI Verordnung – was bedeuten sie und was ist noch zu tun?

RA Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Lausen Rechtsanwälte, München

13:40 – 13:50 Uhr – Die TDM Schranken der DSM Richtlinie – finden sie auf generative KI Anwendung?

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Max Planck Institut, Präsidentin ALAI Deutschland

13:50 – 14:00 Uhr – Diskussion

 

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What Every Practitioner Needs to Know About the Differences in Collective and Individual Licensing
between the EU and in North America

Humboldt Universität zu Berlin
In Zusammenarbeit mit ALAI Deutschland e.V. und unter Beteiligung der Copyright Society

15. - 16. Oktober 2023, je 9:30 - 13 Uhr, Tieranatomisches Theater, Philippstraße 13, Berlin

(mit Empfang am 14.10. und 15. 10.)

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Programmübersicht

15. Oktober - Musik

Keynote - Shira Perlmutter, Register of Copyrights, US Copyright Office

Managing Authors’ (Composers’/Songwriters’/Publishers’) Rights

Managing Record Label & Performers’ Rights

 

16. Oktober - Texte und Bilder

Keynote - Dr. Christian Wichard, Deputy Director General, Commercial and Economic Law, Federal Ministry of Justice

Managing Authors’ Rights in Literature

Managing Artists' Rights in Visual Arts

 

Genaue Informationen zum Tagungsablauf finden Sie unten.

 

Für die Unterstützung bedanken wir uns bei

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„Was ist ein Pastiche? – Erkenntnisse aus der Rechtspraxis der Mitgliedstaaten und Überlegungen zur Auslegung im europäischen Recht“

 

22. September 2023, 14:30 - 18:30 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, in Präsenz

 

Tagungsleitung:  Prof. Dr. Agnès Lucas-Schloetter und Dr. Tobias Holzmüller

 

Der Begriff des Pastiche hat trotz seiner unionsrechtlichen Verankerung in der InfoSoc-Richtlinie bislang keine große Rolle gespielt. Das könnte sich nun ändern: Seit 2021 ist der Pastiche auch im deutschen Gesetz ausdrücklich geregelt. Folgt man der Gesetzesbegründung, dann scheint es sich um eine extrem weite Schrankenbestimmung für transformative Nutzungen zu handeln. Erste Entscheidungen zu § 51a UrhG legen nahe, dass zumindest die deutschen Instanzgerichte ebenfalls zu einer weiten Auslegung tendieren. Wo stehen wir damit im europäischen Vergleich? Wie würde der EuGH, der bei der Auslegung des Pastichebegriffs das letzte Wort hat, sich zu einer deutschen Vorlage positionieren?

 
Programm

14.30 – 14.45 Uhr – Begrüßung und Moderation

Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA

14.45 - 15.15 Uhr – Der Pastichebegriff in § 51a UrhG

Prof. Dr. Malte Stieper, Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

15.15 – 15.30 Uhr – Diskussion

15.30 – 15.45 Uhr – Der Pastiche im französischen Recht

Prof. Dr. Agnès Lucas-Schloetter, Professorin an der Universität Nantes

15.45 – 16.00 Uhr – Der Pastiche im spanischen Recht

Prof. Dr. Concepción Saiz García , Professorin an der Universität Valencia

16.00 – 16.15 Uhr – Der Pastiche im englischen Recht

Brigitte Lindner, Barrister (Lincoln's Inn), Serle Court, London, UK

16.15 – 16.30 Uhr – Der Pastiche im österreichischen Recht

Hon.- Prof. Dr. Michel M. Walter, Rechtsanwalt, Universität Wien und Sigmund Freud Univ. Wien

16.30 – 17.00 Uhr – Diskussion

17.00 – 17.30 Uhr – Kaffeepause

17.30 – 17.50 Uhr – The pastiche in EU law

Henrik Saugmandsgaard Øe, Advokat, Gorrissen Federspiel, Copenhagen, ehemaliger Generalanwalt am EuGH

17.50 – 18.30 Uhr – Diskussion

       Ab 18.30 Uhr – Umtrunk

 

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Copyright, Related Rights and Artificial Intelligence

22.- 23. Juni 2023, Paris

 

Programm: https://alai-paris2023.org/en/programme-scientifique/

 

 

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Nach der BGH-Entscheidungen Youtube II und uploaded II und III: Was bleibt von der Störerhaftung?

Mittwoch, 26. April 2023, 13:00-14:00 Uhr

Online

 

Tagungsleitung: Prof. Dr. Alexander Peukert

Am 2.6.2022 hat der BGH in Umsetzung der vom EuGH in Sachen YouTube und Cyando entwickelten Grundsätze über die Haftung der Betreiber einer Internetvideoplattform „YouTube“ und eines Internetsharehosting-Dienstes für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen entschieden. Im einstündigen Online-Workshop sollen die Implikationen dieser Urteile für die urheberrechtliche Haftung erörtert werden.

Programm

13:00 - 13:05 Uhr

Begrüßung

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland

13:05  - 13:25 Uhr

 

Verletzungen des Rechts der öffentlichen Wiedergabe

Dr. Jan Bernd Nordemann, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin

Moderation: Dr. Alexander Peukert, Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

13:25 - 13:45 Uhr

 

Verletzungen des Verbreitungsrechts

Dr. Malte Stieper, Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Moderation: Dr. Alexander Peukert, Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ab 13:45 Uhr

Diskussion

 

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10. internationale Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht

in Zusammenarbeit mit der ALAI Deutschland e.V.

21. November 2022, 11:00 - 16:30 Uhr

Online per Livestream

Link zur Aufzeichnung und zum Programm: https://urheber.info/konferenz-2022
 
 

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Aktuelle Fragen des Urheberrechts im Buchsektor

Veranstaltung von ALAI Deutschland mit dem spanischen Ministerium für Kultur und Sport

13. Oktober 2022, 17 - 19 Uhr (mit anschließendem Empfang bei Wein und Tapas)

Hybrid: Im Instituto Cervantes, Alfons-Goppel-Straße 7, 2. Stock, München und Online

 

Spanien ist das Gastland bei der Frankfurter Buchmesse im Jahr 2022. Aus diesem Anlass führt das spanische Kulturministerium in diesem Jahr zahlreiche Kooperationsveranstaltungen mit deutschen Institutionen aus verschiedenen Kulturbereichen durch. Für den Bereich des Urheberrechts hat es sich an die ALAI Deutschland gewendet, um die derzeit in beiden Ländern für den Buchsektor wichtigsten Themen aus spanischer und deutscher Sicht zu diskutieren.

Führende Fachleute aus der Buchbranche in Spanien und Deutschland werden Einblicke in die Verhandlungen über Literaturverfilmungen geben, Lizenzen für den elektronischen „Verleih“ durch öffentliche Bibliotheken und weitere Überlegungen im Nachgang der Entscheidung des EuGH vom 10. November 2016 in der Rechtssache VOB gegen Stichting Leenrecht (C-174/15) erörtern, sowie die Herausforderungen und Möglichkeiten der Online-Piraterie im Buchsektor vorstellen. Anschließend lädt das Instituto Cervantes die TeilnehmerInnen zu Wein und Tapas in seine Räumlichkeiten in der Alfons-Goppel-Strasse 7 in München ein.

Programm

17:00 - 17:05 Uhr

Begrüßung und Einführung

Carmen González Gómez, Bereichsleiterin der Generalunterdirektion für geistiges Eigentum, Ministerium für Kultur und Sport

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland

17:05  - 17:45 Uhr

 

Literatur-Filmbearbeitungsrechte (inkl. Diskussion)

Francisco Javier Sanz Grajera, Direktor für internationale und audiovisuelle Rechte bei Editorial Planeta

Uwe Carstensen, Carstensen/Oegel International GmbH

Moderation: Jochen Greve, Drehbuchautor

17:45 - 18:25 Uhr

 

E-Lending (inkl.  Diskussion)

Antonio Mª Ávila, Geschäftsführender Direktor des Spanischen Verbands der Verlegergilden

Christian Schniedermann, Geschäftsführer, Piper-Verlag GmbH

Moderation: Janet Clark, Autorin, Vorstand Förderverein Buch e.V.

18:25 - 19:05 Uhr

Online-Piraterie (inkl. Diskussion)

Lucía Pastor, Anti-Piraterie-Direktorin von CEDRO

Dr. Ursula Feindor-Schmidt, Lausen Rechtsanwälte

Moderation: Javier Díaz de Olarte, Juristischer Direktor von CEDRO

Ab 19:05 Uhr

Empfang bei Wein und Tapas auf Einladung von Felipe Santos, Direktor des Instituto Cervantes

 

 

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Neighbouring Rights: State of Affairs and Further Outlook

14. bis 16. September 2022, Lissabon

Programm: https://www.alai2022.com/scientific-program

Registrierung: https://www.alai2022.com/event-details/alai-2022

 
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The European Commission's Data Act Proposal and its impact on the database sui generis right

Dienstag, 15. März 2022, 13 - 14 Uhr, online (auf englisch)

On 23 February 2022, the European Commission issued its Proposal on a Data Act, a regulation to harmonise fair access to and use of data (COM(2022) 68 final). It contains Article 35, which renders inapplicable the database sui generis right under Article 7 of Directive 96/9/EC to “databases containing data obtained from or generated by the use of a product or a related service”.

Krzysztof Nichczynski of the copyright unit of the European Commission, co-responsible for the database issue within the proposed Data Act, will explain the general background and purpose of this new proposal and then focus on its Article 35. Prof. Matthias Leistner will then analyse the proposal, also focussing on the provision on the sui generis right, from his academic perspective in a broader context. This will be a great possibility to have a lively, in-depth discussion with these excellent speakers, so shortly after the proposal came out.

13:00 - 13:05 Uhr

 

Welcome

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, President, ALAI Deutschland

13:05  - 13:20 Uhr

 

General overview of the Proposal for a Data Act with a special focus on the sui generis database right

Krzysztof Nichczynski, Policy Officer, Unit I2 Copyright, DG CNECT, European Commission

13:20 - 13:40 Uhr

 

The Data Act Proposal – Praise and some criticism for an ambitious project

Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. (Cambridge), Chair of Private Law and Intellectual Property Law, with Information and IT-Law (GRUR Chair), Ludwig Maximilian University Munich

13:40 - 14 Uhr

Discussion

Moderation: Prof. Dr. Herbert Zech, Chair of Civil Law, Technology and IT Law at Humboldt University of Berlin, Director at Weizenbaum-Institute for the networked Society

 

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Kraftwerk, Hip-Hop, Prince & Warhol: European vs. US Approches to Sound Sampling and Appropriation Art

Online-Konferenz in Zusammenarbeit mit der Copyright Society of the USA (auf englisch)

10. März 2022, 18 Uhr, online

Registrierung (95 US$ für Nichtmitglieder) hier möglich:
https://www.csusa.org/events/EventDetails.aspx?id=1617351&group
ALAI Mitglieder erhalten separate Information
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Reproduktionsfotografie -

Der BGH-Fall „Museumsfotos“ und die neue Rechtslage nach Umsetzung des Art. 14 DSM-Richtlinie in § 68 UrhG

Gedenkveranstaltung für Gerhard Schricker und Gernot Schulze

Donnerstag, 9. Dezember 2021, 15 – 17 Uhr, online

In diesem Jahr, 2021, sind unser langjähriger ehemaliger Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker und unser ehemaliger langjähriger Schatzmeister Dr. Gernot Schulze verstorben. Beiden Persönlichkeiten hat ALAI Deutschland sehr viel zu verdanken. Mit dieser Tagung, die sich mit Fragen befasst, über die sich beide Urheberrechtler Gedanken gemacht haben, möchte ALAI Deutschland ihrer gedenken.   

Sind Fotografien von Kunstwerken als Werke der Fotografie oder als Lichtbilder grundsätzlich schutzfähig (und nicht nur reine Vervielfältigungen der Kunstwerke), und wenn, unter welchen Bedingungen? Wie weit geht das Hausrecht des Bildbesitzers oder auch das Eigentumsrecht am Originalbild? Und gilt der Schutz einer Reproduktionsfotografie auch dann, wenn ein gemeinfreies Bild fotografiert wurde? Diese Fragen hat der BGH im Fall „Museumsfotos“ (vom 20.12.2018, Az. I ZR 104/17), der im ersten Teil der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden soll, behandelt.

Im Anschluss an diese Entscheidung hat jedoch der europäische Gesetzgeber in Art. 14 DSM-Richtlinie, der noch nicht im Kommissionsvorschlag enthalten war, vorgeschrieben, dass Fotografien gemeinfreier visueller Werke nicht selbst durch einen Lichtbildschutz geschützt werden dürfen. Diese Bestimmung und ihre Umsetzung in § 68 UrhG wirft Fragen auch grundsätzlicher Art, über den Fall der Lichtbilder hinaus auf, die im zweiten Teil diskutiert werden sollen.  

15:00 – 15:05 Uhr

Begrüßung: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski

15:05 – 15:20 Uhr

Gedenkrede für Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker

Prof. Dr. Ansgar Ohly, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht

15:20 – 15:35 Uhr

Gedenkrede für Dr. Gernot Schulze

Prof. Dr. Thomas Dreier, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht/Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

15:35 – 15:50 Uhr

Der Fall „Museumsfotos“ des BGH

RA David Seiler, Rechtsanwalt, DS-law, und Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Security-Law b-tu

15:50 – 16:05 Uhr

Entstehung und Hintergrund von Art. 14 DSM-Richtlinie

John Hendrik Weitzmann, Leiter Politik und Recht, Syndikus, Wikimedia Deutschland e. V.

16:05 – 16:15 Uhr

Gedanken zur Umsetzung von Art. 14 in § 68 UrhG

RA David Seiler, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Security-Law b-tu

16:15 – 16:25 Uhr

Anregung zur Diskussion: Kritische Gedanken zu Art. 14 DSM-Richtlinie

Izv. Prof Dr. Silke v. Lewinski

16:25 – 17 Uhr

Diskussion

Co-Moderation: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski (MPI; Präsidentin ALAI Deutschland) und Prof. Dr. Thomas Dreier, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht/Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

 

Video startet aus technischen Gründen kurz nach Beginn der Rede

 

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Copyright, Competition, and Innovation,

29. September – 1. Oktober 2021

Madrid und (parlallel) streaming mit chat-Teilnahme

https://www.alai2021.org/

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Die neue „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) zur Rechtsdurchsetzung bei strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten

Freitag, 2. Juli 2021, 13- 14 Uhr

Im März 2021 nahm die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) ihre Arbeit auf. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um es zu ermöglichen, außergerichtlich den Zugang zu strukturell urheberrechtsverletzenden Websites zu sperren. Ein unabhängiger Ausschuss prüft auf Antrag individueller Rechteinhaber nach objektiven Kriterien und empfiehlt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine DNS-Sperre, die jedoch erst nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur und deren Freigabe von den teilnehmenden Zugangsvermittlern umgesetzt wird (https://cuii.info/ueber-uns/ ).

Wie läuft ein solches Verfahren konkret ab? Was sind eigentlich „strukturell rechtsverletzende Websites“ etwa im Vergleich zu Plattformen wie youtube? Gab es schon Erfolge? Und handelt es sich um ein paragesetzliches Verfahren am gesetzlichen Richter vorbei? In der kurzen Zeit ihres Betriebs hat die CUII tatsächlich sowohl Beifall als auch Kritik erhalten. Grund genug, solche Fragen, den gesamten Ansatz und seine Umsetzung in einer Diskussion mit einem Insider der CUII, Dr. Martin Schaefer, und einem neutralen Beobachter, Prof. Dr. Axel Metzger, moderiert von einem Experten der Piraterieverfolgung, Clemens Rasch, kontrovers zu erörtern.

Einführung:

Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland e.V.
Es diskutieren:

Prof. Dr. Axel Metzger, Professor für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerbli­cher Rechtsschutz, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

Dr. Martin Schaefer, Rechtsanwalt und Partner, BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB

Moderation:

Clemens Rasch, Rechtsanwalt und Gründer, Rasch Rechtsanwälte

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Der Kommissionsvorschlag für einen Digital Services Act – was bedeutet er für das Urheberrecht?

Montag, 7. Juni 2021, 13 Uhr - 14 Uhr, online

Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über Digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG vorgelegt ((COM (2020) 825 final), oft auch im Deutschen als Digital Services Act (DSA) bezeichnet). Ziel des Vorschlags ist unter anderem, einheitliche Regeln für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Wie bei der Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr handelt es sich um einen horizontalen Rechtsakt, der sowohl für das Urheberrecht als auch für andere Bereiche in Bezug auf bestimmte digitale Vermittlungsdienste wie etwa Online-Plattformen gilt.

Unsere Tagung möchte die wichtigsten Themenkomplexe aus diesem Vorschlag herausgreifen, nämlich die Haftungserleichterungen für Vermittlungsdienste und die diesen auferlegten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit illegalen Inhalten. Die komplexen Vorschläge sollen nicht nur vorgestellt werden. Auch soll geklärt werden, wie sich die Haftung im Urheberrecht im Vergleich zur jetzigen Rechtslage ändern soll, und was die neu vorgesehenen Vorschriften zu Löschungs- oder Sperranfragen bezüglich illegaler Inhalte, zum verpflichtenden elektronischen Beschwerdemanagement wie auch zum missbräuchlichen Hochladen illegaler Inhalte oder zum missbräuchlichen Beantragen von Sperrungen für das Urheberrecht und insbesondere für die Umsetzung von Art. 17 DSM-Richtlinie bedeuten.

13:00 - 13:05 Uhr:

Begrüßung und Moderation: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski

13:05 - 13:25 Uhr:

Haftungsprivilegien: Was ändert sich?

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M., NORDEMANN Rechtsanwälte, Berlin, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin

13:25 - 13:45 Uhr:

Sorgfaltspflichten für Vermittlungsdienste: Was ändert sich?

Prof. Dr. Alexander Peukert ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitglied des Vorstands der ALAI Deutschland.

13:45 – 14:00 Uhr:

Diskussion mit Teilnehmern

 

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Das EuGH-Urteil vom 9.3.2021 im Fall C-392/19

VG Bild-Kunst gegen Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

Recht der öffentlichen Wiedergabe im Wege des Framing und der Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen: Analyse und Bedeutung für die Praxis

Veranstaltung mit Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der VG Bild-Kunst, und Tobias Schmiegel, Justitiar der SPK

23. März 2021, 13 – 14 Uhr, online

Der EuGH hat inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung zum Recht der öffentlichen Wiedergabe entwickelt, einschließlich zum Verlinken von Werken insbesondere in den Fällen Svensson (C-466/12), BestWater (C-348/13) zum Framing) und GS Media (C-160/15). Dabei hat er u.a. eine öffentliche Wiedergabe von der Bedingung abhängig gemacht, dass entweder eine andere Technik als bei der ersten Wiedergabe verwendet wird, oder sich die weitere Wiedergabe an eine „neue Öffentlichkeit“ richte – eine Öffentlichkeit, die der Urheber bei der ersten Wiedergabe nicht in Betracht gezogen hat. Unklar geblieben war noch, ob das Verlinken auf ein sich mit Erlaubnis des Urhebers auf einer website befindendes Werk im Wege des Framing (nur) dann an eine neue Öffentlichkeit gerichtet ist (und daher eine öffentliche Wiedergabe darstellt), wenn der Rechtsinhaber Schutzmaßnahmen gegen das Framing getroffen oder veranlasst hat. Diese Frage hat der EuGH nun im oben genannten Fall bejaht.

Das Gespräch mit den beiden Parteien des EuGH-Verfahrens, repräsentiert durch Dr. Anke Schierholz und Tobias Schmiegel, soll den Hintergrund des Falles beleuchten, das Urteil in die bisherige Rechtsprechung des EuGH einordnen und vor allem seine Implikationen für die Praxis im Bildbereich, von Museen und Sammlungen, untersuchen.

13:00 - 13:05 Uhr

Begrüßung: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski
13:05 - 13:45 Uhr Gespräch mit Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der VG Bild-Kunst, und Tobias Schmiegel, Justitiar der SPK; zum EuGH Urteil C-392/19

13:45 - 14:00 Uhr

Diskussion mit Teilnehmern; Moderation: Dr. Hannes Henke

Dr. Anke Schierholz ist Justiziarin, Senior VP Legal, der VG Bild-Kunst
Tobias Schmiegel ist Justiziar der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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Copyright & AI: Views from the US and the EU

Online-Konferenz in Zusammenarbeit mit der Copyright Society of the USA

13. Oktober 2020, 18-19:30 Uhr,  Zoom Webinar

Advancing applications for artificial intelligence (AI) and machine learning are challenging the boundaries of copyright law. The evolution of such applications to “create” new or derivative "works" raises questions as to how resulting works fit within existing copyright regimes. AI-generated products strain existing conceptions of derivative works and challenge traditional conceptions of authorship.
This event brings together experts on American, German, European and global perspectives and experiences with AI. Representatives of the video game industry will demo AI-created game features to showcase some technology and processes and identify some issues that push the envelope of existing copyright laws. You will hear the latest thoughts from WIPO and academia on how copyright and policymakers around the world, including Germany, the EU and the United States, are responding to these game-changing developments.
The panel will tackle legal issues such as whether, and if so how, existing copyright frameworks might need to be amended to address the challenges posed by AI, or whether current copyright regimes can flexibly and efficiently accommodate new AI applications through licensing and contractual mechanisms.

 

Programm

18:00-18:05     Welcome

        Naomi Gray, President of CSUSA and Silke von Lewinski, President of ALAI Germany

18:05-18:20     What Is AI - Demo

        Stan Pierre Louis, President and CEO, Entertainment Software Association (ESA)

18:20-18:30     Global perspective

        Dr. Till, Director of the Division of Artificial Intelligence (AI) Policy, Office of the Director General, WIPO

18:30-18:40     German and EU perspective

        Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski, Senior Research Fellow, Intellectual Property and Competition Law, Max Planck Institute for Innovation and Competition

18:40-18:50     Microsoft's global perspective; Open data initiative

        Matt Skelton, Senior Attorney, Gaming at Microsoft

18:50-19:20     Discussion

        Moderator: Maria Strong, Acting Register of Copyright and Director of U.S. Copyright Office

19:20-19:30     Audience Q&A

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Tagung zusammen mit GRUR: GRUR meets Brussels

5.12.2019, Brüssel

Workshops and conferences covering the entire field of Intellectual Property have become rare. The different fields of IP are very specialised and often an overall perspective is lacking. The GRUR meets Brussels Workshop 2019 closes this gap. Future challenges for IP and possible solutions are discussed under a comprehensive perspective, covering patent law, copyright law, design law, trademark law and enforcement.

The focus will be on certain topical issues as well as on the future development in these different fields. Future challenges such as Artificial Intelligence, Big Data and the European Data Economy, the Internet of Things, and the flexibilisation of IP enforcement will be discussed.

In trademark and enforcement, certain specific issues, such as the differentiations between cease-and-desist orders and/or removal, shall be addressed. Also the current discussion on a possible or even necessary flexibilisation of patent law injunctions will be covered. The European patent system meets challenges such as the treatment of AI inventions and the Internet of Things. In design protection, the ongoing discussions about the spare parts clause, 3D-printing and other issues might require further EU action also taking into account competition law concerns. In copyright law, two main questions arise after the much discussed Digital Single Market Directive, which was enacted in April 2019. First, how to implement the Directive into Member States’ laws in a way which guarantees effective harmonisation and a fair balancing of the involved interests. Secondly, and even more interesting, which future challenges for copyright law have to be tackled next, where topics such as a reform of the system of exceptions to copyright, further rules on collective management of rights, future regulation of the data economy and many other issues come to mind.

All these and many other aspects will be covered in the workshop. A strong focus will be on the future challenges to IP law instead of merely sticking with the details of the current acquis.

 

Datum:

 

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 10:00 s.t. bis 20:00 Uhr

Ort:

 

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union,

47 Rue Montoyer, B-1000 Brüssel

Programm

10:00 - 10:30 Uhr

Registration

10:30 – 10:45 Uhr

Welcome
Dr. Gert Würtenberger, Hans H. Stein

10:45 – 11:00 Uhr

Statement
Amaryllis Verhoeven

11.00 – 12:00 Uhr

Keynotes: IP for Future – Where do we come from, where do we want to go?

Prof. Dr Gerald Spindler, Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M

12.00 – 13:00 Uhr

Statements & panel discussion:  Cease-and-desist and/or removal – What about enforcement in Germany and the EU?

Prof. Dr Gerald Spindler, Harrie Temmink, Dr. Andreas Lubberger

13:00 - 14:00 Uhr

Joint lunch

14.00 – 15:15 Uhr

Statements & panel discussion: The European patent system: What role for patents in times of Artificial Intelligence, climate change and other global challenges?

Dr. Frank-Erich Hufnagel, LL.M., Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M., Prof. Dr. Lea Tochtermann

15:15 – 16:30 Uhr

Statements & panel discussion: Evaluation of EU legislation on design protection: The spare parts clause, 3D-Printing, other issues – Do we need further EU action?

Prof. Dr. Alexander Bulling, Tomás Lorenzo Eichenberg, Prof. Dr. Annette Kur, Prof. Dr Andreas Wiebe, LL.M, Christian Spintig

16.30 – 17:00 Uhr

Coffee break

17:00 – 18:15 Uhr

Statements & panel discussion: The EU copyright system – Status quo and next steps?

Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M, Marco Giorello, Adj Professor Dr. Silke von Lewinski, Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M

18:15 – 18:30

Wrap up - Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M.

18.30 – 20:00

Evening reception with drinks & nibbles

 

 

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Kollektive und individuelle Lizenzierung

September 2019, Prag

https://www.alai2019.org/

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Die Vergütung der Kreativen: Neues zum deutschen, europäischen und ausländischen Urhebervertragsrecht

7. Juni 2019, Max Planck Institut, München

Das Urhebervertragsrecht regelt die Rahmenbedingungen für Nutzungsverträge zwischen Kreativen und primären Verwertern. Es fußt auf der Annahme, dass Urheber und ausübende Künstler Verwertern strukturell unterlegen sind und eine Einschränkung der Privatautonomie zur Korrektur der gestörten Vertragsparität daher geboten ist. Dabei besteht das zentrale Anliegen darin, Kreativen eine faire Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke und Darbietungen zu sichern.

Bislang war das Urhebervertragsrecht weder EU-weit harmonisiert, noch ist es international geregelt. Die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält Vorschriften zur Frage der Vergütung in Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern,  deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein zentrales Thema der Tagung sein soll. Darüber hinaus stellt sich in Deutschland die Frage nach den Ergebnissen der letzten Reform des Urhebervertragsrechts, die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist.

Die Tagung zielt jedoch nicht lediglich auf eine Bewertung der Rechtslage in Deutschland ab. Der Blick wird auch auf Nachbarländer wie Frankreich und die Niederlande gerichtet, die ebenfalls über erwähnenswerte urhebervertragliche Vorschriften verfügen. Letztlich soll auch die überaus praxisrelevante Frage erörtert werden, ob die urheberschützenden Vorschriften zur Frage der Vergütung auch in internationalen Verträgen zwingender Natur sind.

Datum:

 

Freitag, 7. Juni 2019, 14:00 s.t. bis 18:00 Uhr

Ort:

 

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Raum E 10,

Marstallplatz 1, 80539 München

Tagungsleitung:

 

Dr. Agnès Lucas-Schloetter

Programm

14:00 - 14:05 Uhr

Begrüßung – Dr. Agnès Lucas-Schloetter, LMU

14:05 - 14:30 Uhr

Individualrechtliche Mechanismen zur Sicherung einer angemessenen Vergütung der Kreativen – Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln

14:30 - 15:00 Uhr

Kollektivrechtliche Aspekte: Erfahrungsberichte aus der Praxis – Valentin Döring, ver.di - Victor Struppler, Rechtsanwalt, München

15:00 - 15:30 Uhr

Diskussion

15:30 - 15:50 Uhr

Rechtsvergleichende Perspektive:

Frankreich – Dr. Sylvie Nérisson, Universität Bordeaux

16:20 - 16:40 Uhr

Rechtsvergleichende Perspektive:

Niederlande – Prof. Dr. Antoon Quaedvlieg, Universität Nijmegen

16:40 - 17:00 Uhr

Diskussion

17:00 - 17:20 Uhr

Internationalprivatrechtliche Aspekte – Prof. Dr. Michel Walter, Universität Wien

17:20 - 18:00 Uhr

Diskussion

 

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Technologieneutralität der Kabelweiterleitung 

Zeitgemäße Überarbeitung der Satelliten- und Kabelrichtlinie?

29.3.2019, München

Nach langer Diskussion konnte Anfang des Jahres im Trilog eine Einigung über die Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie erzielt werden: Mit der Richtlinie wird – eingeschränkt – das Herkunftslandprinzip eingeführt, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen zu erleichtern, die Fernsehveranstalter über ihre Online-Dienste anbieten wollen (Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienstleistungen, die das Hauptprogramm ergänzen). Zusätzlich wird die Richtlinie auch die sog. Direkteinspeisung regeln. Schließlich sieht die Richtlinie einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen erleichtern soll und der unter bestimmten Umständen auch Weitersendedienste umfasst, die über das Internet erbracht werden. Die Vorschriften, die eine Technologieneutralität der Weitersendung regeln, sollen es nach dem erklärten Ziel der Kommission „europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten.“ Zudem, so die Kommission, könnten Weiterverbreitungsdienste künftig mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen.

Während die Reform vor allem von den Verwertungsgesellschaften der sog. Münchner Gruppe, den Kabelnetzbetreibern und Anbietern sog. OTT-Dienste begrüßt wird, sind insbesondere private Sendeunternehmen kritisch eingestellt. Wie wird sich die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht voraussichtlich gestalten? Ist der erzielte Kompromiss grundsätzlich zu begrüßen oder ist schon jetzt absehbar, dass die Reform das selbst gesteckte Ziel, u.a. die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen und Weitersendedienste zu erleichtern, nicht erreichen wird?

 

Datum:

Freitag, 29. März 2019, 14:00 s.t. bis 18:00 Uhr

Ort:

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Raum E 10, Marstallplatz 1, 80539 München

Tagungsleitung:

Prof. Dr. Alexander Peukert, Dr. Albrecht Bischoffshausen

14:00 – 14:05        Begrüßung und Einführung (Dr. Albrecht Bischoffshausen)

14:05 – 14:30        Entstehungsgeschichte und wesentliche Regelung des Vorschlags zur neuen Satcab-Richtlinie,                                       insbesondere die Technologieneutralität der Weitersendung (Prof. Dr. Thomas Dreier)

14:30 – 15:00        Diskussion 
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15:00 – 15:20        Die Überarbeitung der Satcab-Richtlinie aus Perspektive der Verwertungsgesellschaften der sog.                                     Münchner Gruppe (Jochen Berg)
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15:20 – 15:50        Diskussion
.
15:50 – 16:20        Kaffeepause
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16:20 – 16:40        Die Überarbeitung der Satcab-Richtlinie aus Perspektive der privaten Sendeunternehmer 
                              (Christoph Andreas Golla, LL.M.)
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16:40 – 17:10        Diskussion
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17:10 – 17:30        Die Überarbeitung der Satcab-Richtlinie aus der Perspektive der Kabelnetzbetreiber und
                              OTT-Plattformanbieter (Dr. Peter Charissé)
.
17:30 – 18:00        Diskussion

 

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Urheberrechtliche Aspekte von Cloud-Speicherungen

Ausschließlichkeitsrecht vs. Privatkopieschranke

 

Moderne Nutzungsformen in Cloud-Umgebungen werfen Fragen sowohl der urheberrechtsrelevanten öffentlichen Wiedergabe als auch der vergütungspflichtigen Privatkopie auf. Nach den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Plänen will die Bundesregierung „das System der Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird.“ Einen Kontext dieser Pläne bilden die Rechtsprechung des BGH zu „Internet-Videorekordern“ und jüngst die EuGH-Entscheidung „VCAST/RTI“. Die Tagung widmet sich diesen Fragenkreisen, um eine Standortbestimmung vorzunehmen wie auch Vorschläge zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens zu diskutieren.

 

Datum:

Mittwoch, 14. November 2018, 14:00 s. t. – 18:00 Uhr

Ort:

Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 2249a (Zwischen-geschoss im Hauptgebäude), Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Tagungsleitung:

Prof. Dr. Eva Inés Obergfell

14:00 – 14:15        Begrüßung und Einführung in das Thema (Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Berlin)

14:15 – 15:00        Urheberrechtliche Bedeutung von Cloud-Speicherungen (Prof. Dr. Malte Stieper, Halle)

15:00 – 15:30        Privatkopie von Rundfunksendungen: Persönliche virtuelle Videorekorder (Net-PVR) als neue   
                                 Angebote in der Cloud (Dr. Sebastian Lau, München)
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15:30 – 16:00        Cloud Speicherung aus Nutzerperspektive (Dr. Albrecht Conrad, Berlin)

16:00 – 16:30        Kaffeepause

16:30 – 17:00        Cloud-Speicherungen aus Sicht der Verwertungsgesellschaften (Dr. Tobias Holzmüller, München)

17:00 – 18:00        Abschlussdiskussion

 

Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung und von der ALAI Deutschland e.V. organisiert. .

 

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Copyright in Action: International Perspectives on Remedies

12. - 14.09.2018, Montreal

Dieser internationale Kongreß, von der kanadischen ALAI Gruppe organisiert, fand in Montreal vom 12. bis 14. September zum Thema der Rechtsdurchsetzung - von den Sanktionen bis zu Verfahrensfragen - statt. Alle Informationen zum Kongreß, wie insbesondere zum Programm, sind hier erhältlich: https://alai2018.org/en/


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"E-lending" - Zugänglichmachung von Werken durch öffentliche Bibliotheken

Bereits 2013 hat die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages empfohlen, die „Verleihbarkeit digitaler Medien“ wie bei analogen Werken durch öffentliche Bibliotheken sicherzustellen. Tatsächlich sind Bibliotheken längst dazu übergegangen, über Ausleihplattformen E-Books online zu „verleihen“. Aber trotz einer Entscheidung des EuGH vom 10. November 2016 (zum niederländischen Urheberrecht) ist in Deutschland die rechtliche Einordnung des E-Book-Verleihs nach wie vor unklar. Bedarf solcher Vorgang in Deutschland individueller Lizenzierung? Kann er vielleicht auch ohne Gesetzesänderung nach den Regeln der sog. Bibliothekstantieme behandelt werden? In dieser Tagung soll versucht werden, solche und weitere damit zusammenhängende Fragen zu erörtern und  Wege für eine praktische Handhabung des sog. E-Lending zu diskutieren.

 

Datum:   
 
Donnerstag, 14. Juni 2018, 14:00 s. t. – 18:00 Uhr
 
Ort:
 
 
Tagungsschiff „Brasil“, Anlegestelle der Stern- und Kreisschifffahrt am Hotel Estrel,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln
 
Tagungsleitung:           

Prof. Dr. Ferdinand Melichar
 

Programm:

14:00 – 14:20

Begrüßung (Prof. Dr. Ferdinand Melichar, ALAI und Dr. Klaus Ulrich Werner, Deutsche Literaturkonferenz)

14:20 – 14:40

Rechtliche Einführung in das Thema (Prof. Dr. Silke v. Lewinski)

14:40 – 15:00

E-Lending aus Sicht von Autorinnen und Autoren (Lena Falkenhagen)

15:00 – 15:20

E-Lending aus Sicht von Verlagen (Peter Kraus vom Cleff)

15:20 – 16:00

Diskussion

16:00 – 16:30

Kaffeepause

16:30 – 16:50

E-Lending aus Sicht einer Bibliothek (Dr. Arne Upmeier)

16:50 – 17:10

Die Rechtewahrnehmung beim E-Lending – Einsatzmöglichkeiten für Verwertungsgesellschaften?  (Dr. Robert Staats)

17:10 – 18:00 Diskussion

 

Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der ALAI Deutschland e.V. und der Deutschen Literaturkonferenz e.V. organisiert.

 

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Regulierung von Verwertungsgesellschaften - Erfahrungen mit dem VGG 

 (mit Mitgliederversammlung am 12.4.2018, 13 Uhr)

12. April 2018, 14 - 18 Uhr, Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb, München

Am 24. Mai 2016 ist mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein neuer Regulierungsrahmen für die deutschen Verwertungsgesellschaften in Kraft getreten. Grundlage des VGG ist die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie RL 2014/26/EU vom 26. Februar 2014, die einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung schaffen und zugleich die Verfügbarkeit von europaweiten Online-Musiklizenzen verbessern sollte. Die Tagung soll knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des VGG einen kritischen Blick auf die praktischen Erfahrungen werfen und der Frage nachgehen, ob mit Richtlinie und VGG grundsätzlich die richtigen Regulierungsziele verfolgt und erreicht wurden.

 

Tagungsleitung: Dr. Tobias Holzmüller

 

Programm

14:00 – 14:05 Uhr

Begrüßung und Einführung (Dr. Tobias Holzmüller)

14:05 – 14:30 Uhr

Urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen der Regulierung von Verwertungsgesellschaften (Prof. Dr. Josef Drexl) 

14:30-15:00 Uhr

Diskussion

15:00-15:20 Uhr

Die Aufsicht über Verwertungsgesellschaften nach dem VGG
(Dr. Anne Algermissen)

15:20-15:50 Uhr

Diskussion

15:50-16:20 Uhr

Kaffeepause

16:20-16:40 Uhr

Erfahrungen mit dem VGG aus Sicht einer Verwertungsgesellschaft
(Dr. Tilo Gerlach)

16:40-17:10 Uhr

Diskussion

17:10-17:30 Uhr

Rechteklärung durch Verwertungsgesellschaften – Stand und Verbesserungsbedarf aus Sicht von Lizenznehmern
(Dr. Albrecht Conrad)

17:30-18:00 Uhr

Diskussion

 

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Strategien und Verantwortung der Internetunternehmen

20.11.2017, 10:30 - 18:30 Uhr, Berlin

 

Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht (Weitere Informationen).  

 

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Der Begriff der Öffentlichkeit im Recht der öffentlichen Wiedergabe aus europäischer, deutscher und österreichischer Sicht

2.11.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, München

 

Der Begriff der Öffentlichkeit hat in Rechtsprechung und Literatur Hochkonjunktur. Die Rechtsprechung des EuGH hat auf die jahrzehntelange Auslegung des § 15 Abs. 3 UrhG im deutschen Recht massive Auswirkungen, die zu einer Neubestimmung geführt haben. Auch die österreichische Rechtslage, insbesondere gemäß § 17 Abs. 2 öst. UrhG (zahlenmäßige Bestimmung der Öffentlichkeit für den Empfang über Gemeinschaftsantennenanlagen), ist mit der EuGH-Entscheidung Zürs.net auf den Prüfstand gestellt. Die Tagung beleuchtet die vom EuGH entwickelten Kriterien zum Öffentlichkeitsbegriff kritisch und zeigt deren Auswirkungen auf die deutsche und österreichische Rechtslage. Ob die EuGH-Rechtsprechung darüber hinaus ein neues europäisches Haftungsmodell für die Beteiligten nahelegt, wird ebenfalls erörtert.

Tagungsleitung: Dr. Claudia Rossbach

 

Programm

14:00 – 14:20 Uhr

Begrüßung und Einführung - Dr. Claudia Rossbach

14:20 – 14:50 Uhr

Kritische Würdigung der EuGH-Rechtsprechung - Prof. Dr. Silke von Lewinski

14:50 – 15:20 Uhr Testetest

15:20 – 15:40 Uhr

Übersetzungsschwierigkeiten zwischen Karlsruhe und Luxemburg - Einheit oder Vielfalt der Begriffskonzeption - Prof. Dr. Michael Grünberger

Diskussion

16:10 – 16:40 Uhr

GS Media, Filmspeler und The Pirate Bay: Ein Europäisches Haftungs-konzept für die öffentliche Wiedergabe? - Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann

16:40 – 17:10 Uhr

Die Öffentlichkeit im österreichischen Urheberrecht und die Judikatur des EuGH - Zugleich Bemerkungen zu EuGH "AKM/Zürs.net" - Prof. Dr. Michel Walter

17:10 – 18:00 Uhr

Diskussion


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Die angemessene Vergütung auf Online-Plattformen - §§ 32, 32 a UrhG als tauglicher Ansatz?

22.03.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

 

In der Diskussion um Vergütungsgerechtigkeit auf Online-Plattformen stehen die deliktischen Haftungsregeln im Vordergrund. Im Rahmen einer Störerhaftung gäbe es für den Urheber aber erst einmal keinen finanziellen Ausgleich und vom bloßen Unterlassungsanspruch kann kein Urheber etwas abbeißen. Für „die Kreativen“ ist eine finanzielle Grundlage für weiteres Schaffen hingegen von zentraler Bedeutung.  

Wenig Aufmerksamkeit wird der Frage geschenkt, ob durch urhebervertragsrechtliche Mechanismen Vergütungsgerechtigkeit hergestellt werden könnte. Die EU-Kommission stellte in einem Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt Ansätze vor, die die bestehende deutsche Rechtslage aufgreifen. Wie aber wirken sich die teilweise brandneuen Regeln im deutschen Urhebervertragsrecht auf unterschiedliche Dienste aus? Kann im Rahmen einer Rechtekette individualvertraglich eine angemessene Beteiligung erreicht werden oder sind kollektive Modelle des Urhebervertragsrechts vorzugswürdig? Oder sollen sich kollektive Modelle auch auf die Rechteklärung erstrecken? 

Diesen Fragen haben wir am 22.03.2017 aus verschiedenen Blickwinkeln mit Herrn Valentin Döring (ver.di), Herrn Dr. Matthias Berberich (Kanzlei Hengeler Mueller), Herrn Dr. Nikolaus Reber (Kanzlei Dr. Roth & Kollegen) und Frau Dr. Anke Schierholz (VG Bild-Kunst) diskutiert. Die Leitung der Veranstaltung übernahm Herr Victor Struppler (Kanzlei Beisler & Struppler), der die Veranstaltung auch federführend organisiert hat.

 

Programm

Leitung:          Victor Struppler, Rechtsanwalt und Vorstand ALAI

14:00 – 14:30   Begrüßung und Einführung – Victor Struppler

14:30 – 15:00   Problemaufriss aus Sicht der Urheberverbände – Valentin Döring, ver.di

15:00 – 15:30   Problemaufriss aus Sicht der Plattformbetreiber – Matthias Berberich, Rechtsanwalt

16:00 – 16:30   Zur Durchsetzbarkeit von Ansprüchen – Nikolaus Reber, Rechtsanwalt

16:30 – 17:00   Zur Kollektivierung von Ansprüchen – Anke Schierholz, VG Bild-Kunst

17:00 – 18:00   Diskussion

 

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Wissenschaftsschranke: Neue Vorschläge aus Berlin und Brüssel

30.11.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin

 

Programm

Leitung          Reto M. Hilty und Axel Metzger

14:00 – 14:30   Einführung – Katharina de la Durantaye, HU Berlin

14:30 – 15:00   Deutsche Vorschläge – Matthias Schmid, BMJV

15:00 – 15:30   Europäische Vorschläge – Valentina Moscon, MPI für Innovation und Wettbewerb

16:00 – 16:30   Sichtweise der Begünstigten – Eric W. Steinhauer, HU Berlin

16:30 – 17:00   Sichtweise der Wissenschaftsverlage – Carlo Scollo Lavizzari, Rechtsanwalt

17:00 – 18:00   Diskussion

 

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Wiedergutmachung und Urheberrecht?

Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen für Opfer der NS-Herrschaft?

08.07.2016, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin

 

Auch 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und mithin der NS-Herrschaft ist die Frage der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht nicht obsolet. Wie die jüngeren Beispiele von Widergutmachungsleistungen gegenüber Zwangsarbeitern und die Restitution von Raubkunst zeigen, hat ein entsprechendes
Bewusstsein, dass überhaupt Wiedergutmachung zu leisten sei, in manchen Bereichen erst sehr spät zu
konkreten Schritten geführt.

Im Hinblick auf das Urheberrecht ist eine vergleichbare Diskussion bis dato nicht geführt worden. Hier fand momentan eine Diskussion zwar um das Urheberrecht der Täter – allen voran an Hitlers „Mein Kampf“
– statt, nicht aber um das Urheberrecht der Opfer. Aber auch hier gilt: die durch den Staat veranlasste
Tötung hat den Opfern die Dauer ihrer urheberrechtlichen Schutzfrist gewaltsam verkürzt. Das Argument,
dass der Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ende der NS-Herrschaft zu lange sei, um noch individuelle
Wiedergutmachungsleistungen zuzulassen, greift gerade beim Urheberrecht nicht: Angesichts der langen
urheberrechtlichen Schutzfrist von zunächst 50 und seit 1965 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers,
würden sämtliche urheberrechtlichen Schutzfristen derjenigen, die unter der NS-Herrschaft ermordet
wurden, momentan noch laufen. Damit stellt sich die Frage, ob es die moralische Verpflichtung zu einer
Widergutmachung vergangenen Unrechts nicht gebietet, die urheberrechtlichen Schutzfristen für Werke
der Opfer nationalsozialistischer Gewalt zu verlängern oder zumindest eine anders geartete Form der
moralischen Anerkennung vorzusehen.

Mit dem Symposium wurde hier ein erster Denkanstoß gegeben und die Eckpunkte ausgelotet,
innerhalb derer sich eine Wiedergutmachung im Hinblick auf das Urheberrecht orientieren müsste.

 

Programm

13:30 - 13:45   Begrüßung / Einführung - Prof. Dr. Axel Metzger und Prof. Dr. Thomas Dreier

13:45 - 14:15   Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Deutschland - ein historischer Abriss - Prof. Dr. Constantin Goschler

14:15 - 14:45   Restitution von Raubkunst und Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für NS-Opfer - Gemeinsamkeiten und Unterschiede - Prof. Dr. Peter Raue

14:45 - 15:45   Verfolgte Urheber - Restitution durch Schutzfristverlängerung? - Yves Kugelmann und Prof. Dr. Martin Senftleben 

16:15 - 16:45   Rechtliche Probleme einer urheberrechtlichen Schutzfristverlängerung - Prof. Dr. Matthias Leistner

16:45 - 17:45   Betroffene Urheber und Auswirkung auf die künftige Verwertung - Podiumsdiskussion

17:45 - 18:00   Schlusswort / Verabschiedung - Prof. Dr. Michael Loschelder

 

 

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Perspektive der Rechtsdurchsetzung im Internet

Haftung von Access-Providern und "Follow the Money"

14.03.2016, 14:00 - 18:00 Uhr, Goethe Universität, Frankfurt am Main

 

Obgleich große und kommerziell betriebene Piraterie-Seiten im Internet offensichtlich rechtswidrig sind, erweist sich die Durchsetzung des Urheberrechts unverändert als schwierig, da Betreiber und Nutzer anonym agieren. Die Tagung geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen unter diesen Umständen Access-Provider und Unternehmen, die auf Piraterie-Seiten Werbung schalten, in Anspruch genommen werden können.

 

Programm

14:15 - 14:30 Uhr  Begrüßung und Einführung - Prof. Peukert / Prof. Loewenheim

14:30 - 16:00 Uhr  Haftung von Access-Providern

                              Rechtslage in Deutschland nach goldesel.to - Dr. Martin Schaefer, Rechtsanwalt

                              Rechtslage in Österreich - Dr. Romain Heidinger, Univ. Göttingen

                              Diskussion 

16:30 - 18:00 Uhr  "Follow the Money"

                              Einführung in die Thematik und Erfahrungen in Deutschland - Heiko Wiese, Rechtsanwalt und                               Beauftragter der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)

                               Wettbewerbsrechtliche Aspekte einer Selbstverpflichtung von Werbetreibenden - Dr. Peter Picht, MPI                               München/Univ. Zürich

                              Diskussion

 

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Urhebervertragsrecht

21.09.2015, 14:00 - 17:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

 

Nachdem die Reform des Urhebervertragsrechts im Jahre 2002 aus Sicht vieler Urheber und Leistungsschutzberechtigter nicht zu den erhofften Effekten führte, stand 2015 eine weitere Reform des Urhebervertragsrechts an, die erneut eine Stärkung der Kreativen zum Ziel hat. Dem Vernehmen nach sollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dieser Tage einen Entwurf vorlegen. Im Rahmen der ALAI-Tagung wurde dieser Entwurf vorgestellt und diskutiert bzw. die in der Debatte befindlichen Reformvorschläge besprochen.

 

Programm

Leitung:          Prof. Dr. Reto M. Hilty

14:00 – 14:10   Begrüßung und Einführung

14:10 – 14:40   Vorstellung des Referentenentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts - Matthias Schmid, BMJV

14:40 – 15:20   Stellungnahmen
                             Prof. Dr. Mathias Schwarz, SKW Rechtsanwälte
                             Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Initiative Urheberrecht
                             Hinrich Schmidt-Henkel, VdÜ - Verband der Literaturübersetzer
                             Dr. Jan Tolkmitt, Vors. Richter am Landgericht Hamburg

15:45 – 17:00   Diskussion

 

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Internationaler Kongress der ALAI 2015

18.06. - 20.06.2015, Bonn

 

Jedes Jahr veranstaltet eine Landesgruppe der ALAI eine internationale Konferenz zu einem bestimmten Thema. So hatte die deutsche Landesgruppe zum Beispiel schon 1988 in München zur wirtschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts und 1999 in Berlin zur Rechtsdurchsetzung eine internationale ALAI-Konferenz organisiert. Im Jahre 2015, aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des deutschen Urheberrechtsgesetzes, veranstaltete die deutsche Landesgruppe einen internationalen Kongress in Bonn zum Thema „Vergütung für die Nutzung von Werken – Ausschließlichkeit gegenüber anderen Ansätzen“. Im Fokus des Kongresses stand die Frage, in welchen Fällen insbesondere Urheber und ausübende Künstler die besten Chancen haben, aus der Verwertung ihrer Werke und Leistungen einen angemessene Vergütung zu erzielen – sei es über ausschließliche Rechte, gesetzliche Vergütungsansprüche wie im Fall der Privatkopie, oder durch weitere Mechanismen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf digitale Nutzungen und neue Geschäftsmodelle gerichtet.

Zu dieser Konferenz ist ein Tagungsband erschienen, den die Mitglieder erhalten haben, und der auch von Nicht-Mitgliedern erworben werden kann. Im Nachgang zum Bonner Kongress hat das Exekutivkomitee der ALAI eine Resolution zu verschiedentlich gemachten Vorschlägen, das Ausschließlichkeitsrecht durch verschiedene gesetzliche Vergütungssysteme zu ersetzen, angenommen.

 

Für weitere Informationen zum internationalen Kongress der ALAI 2015 in Bonn besuchen Sie bitte unsere eigens dafür eingerichtete Webseite. Dort finden Sie detaillierte Informationen zum Programm, Materialien zum Kongreß und weitere Informationen.

 

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Freiheit der Idee vs. Schutz von Schriftwerken: Juristische und literarische Aspekte

12.03.2015, Leipziger Buchmesse, Leipzig

 

Auch in unserem hochentwickelten Urheberrecht gilt der – ungeschriebene – Grundsatz, dass Ideen als solche nicht geschützt sind; selbst eine schöpferische Idee darf im Interesse der kulturellen Entwicklung nicht monopolisiert werden. Ist eine Idee, etwa ein Konzept aber ausreichend konkretisiert, wird eine Übernahme oder eine Anlehnung hieran zur Urheberrechtsverletzung. Wie schwierig und brisant die Abgrenzung in Einzelfällen jedoch ist, zeigen unzählige Streitfälle aus der Praxis. Kann schon der Inhalt einer Fabel geschützt sein? Wie verhält es sich z.B. mit der Fortsetzung eines Romans durch einen Dritten, mit der Übernahme fiktiver Figuren aus einer fremden Vorlage? Diese gerade auch literarisch spannenden Fragen wurden in unserer Veranstaltung beleuchtet. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Deutschen Literaturkonferenz e.V. und der ALAI Deutschland e.V. organisiert.


Programm
 

14:00 – 14:20  Begrüßung und Einführung - Prof. Dr. Melichar

14:20 – 14:45  Vom Zittern um Zitate bis zum Platzen der Plagiate: Rege Bautätigkeit auf literarischem Fremdgut -                              Kathrin Schmidt

14:45 – 15:10  Freie Benutzung oder Urheberrechtsverletzung? Vom Umgang mit fremden Stoffen - Rainer Dresen

16:00 – 16:25  Idee und Werk: Ist eine klare Abgrenzung möglich? - Dr. Lisa Kopp

16:25 – 16:50  Die Abgrenzung von Werknutzung und freier Benutzung aus Sicht des Unionsrechts - Prof. Dr. Stieper

16:50 – 18:00  Panel mit den Referenten und Abschlussdiskussion

 

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Einheitliches Urheberrecht durch EU-Verordnung

Eine gute oder eine schlechte Idee?

15.10.2014, 14:00 - 17:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin

 

In der „Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht“ vom Jahreswechsel 2013/2014 war einer der letzten Themenblöcke der Frage gewidmet: „Should the EU pursue the establishment of a single EU Copyright Title, as a means of establishing a consistent framework for rights and exceptions to copyright across the EU, as well as a single framework for enforcement?” Das aufgrund der Konsultation zu erstellende “White Paper” lag noch nicht vor – zumindest nicht in offizieller Form. Die Veranstaltung beschäftigte sich mit der von der Kommission gestellten Frage.

 

Programm

14:00 – 14:05   Begrüßung und Einführung - Dr. Martin Schäfer, Prof. Dr. Eva Inés Obergfell

14:05 - 14:30   Ein EU-weit einheitliches Urheberrecht aus der Sicht eines Befürworters - Prof. Dr. Haimo Schack 
14:30 - 14:55   Diskussion  
14:55 - 15:20   Ein EU-weit einheitliches Urheberrecht aus der Sicht eines Skeptikers - Dr. Jens Gaster
15:20 - 15:45   Diskussion 
16:10 - 16:35   Was können Urheberrechtler aus den Erfahrungen mit der Gemeinschaftsmarke und dem EU-
                       Einheitspatent lernen?  - Prof. Dr. Dr. Jürgen Enstaler 
16:35 - 17:00 Diskussion

 

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Verwertungsgesellschaften in Europa: Umsetzung der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung

27.07.2014, 14:00 - 17:00 Uhr, Universitätsclub, Bonn

 

Die Veranstaltung widmete sich der Umsetzung der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung in das deutsche Recht. Der aktuelle Stand wurde erörtert, offene Fragen der Umsetzung diskutiert und darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob neben der unmittelbaren Richtlinienumsetzung weitere Regelungen im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts getroffen werden sollten. Die Veranstaltung wurde organisiert in Kooperation mit dem Universitätsclub Bonn.

 

Programm

Leitung:          Prof. Dr. Matthias Leistner

14:00 - 14:30   Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht des deutschen Rechts - Matthias                             Schmid, BMJV

14:30 - 15:00   Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht der Verwertungsgesellschaften - Dr.                              Tobias Holzmüller, GEMA

15:15 - 15:45   Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht der Nutzer - Dr. Jo Deutschmann,                              Deutsche Telekom; RA Julia Maier-Hauff, VPRT

15:45 – 17:00   Abschlussdiskussion

 

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"Online Erschöpfung" nach UsedSoft - Perspektiven für andere Branchen

11.02.2014, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München


Nachdem der EuGH aufgrund der Computersoftware-Richtlinie im Fall UsedSoft entschieden hat, dass es sich bei dem „Verkauf“ von Software zum Herunterladen um eine Verbreitung mit der Folge der Erschöpfung des Verbreitungsrechts handele, stellt sich die Frage, wie die Rechtslage bezüglich derjenigen Werke zu beurteilen ist, auf die die Informationsgesellschafts-Richtlinie anzuwenden ist. In diesem Zusammenhang wurden grundsätzliche Fragen, insbesondere der Sinn und Zweck der Erschöpfung des Verbreitungsrechts, diskutiert. Im Anschluss an eine wissenschaftliche Erörterung der Probleme zeigte diese Tagung auch die Konsequenzen in der Praxis auf, die sich aus einer möglichen Übertragung der Grundsätze der UsedSoft Entscheidung durch den EuGH auf andere Branchen ergeben können, bis hin zu Reaktionen wie neuen Vertriebsformen und Vertragsbestimmungen – und dies am Beispiel der Buch-, Musik-, Film- und Spielebranche.

 

Programm

14:00 – 14:10  Begrüßung und Einführung - Adj. Prof. Dr. Silke v. Lewinski

14:10 – 15:00  Die 'Online-Erschöpfung': ökonomische, dogmatische und rechtspolitische Grundlagen
                         - Prof. Dr. Ansgar Ohly

15:00 – 15:30  "Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Games-Industrie - Dr. Ole Jani

16:00 – 16:30  „Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Musikindustrie - Dr. Ekkehard Kuhn  

16:30 – 17:00  "Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Verlage - Dr. Konstantin Wegner  

17:00 – 18:00  Abschlussdiskussion

 

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Urheberrecht und internationales Privatrecht

30.10.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin


Urheberrechtliche Sachverhalte tragen zunehmend internationale Züge, auch infolge der Internetnutzungen. Die Kollisionsregeln, welche die anwendbare Rechtsordnung bestimmen, sind durch EG-Verordnungen von 2007 und 2008 neu formuliert worden, mithin der Rechtsprechung des EuGH unterworfen. Unsere Veranstaltung gab einen Überblick über das europäische Kollisionsrecht, berührte aber auch Probleme und Konflikte bei Europa-übergreifenden Sachverhalten und erörterte den Geltungsanspruch diverser, zum Teil neuerer Einzelregelungen des UrhG in Fällen, die ausländischem Vertragsstatut unterliegen.

 

Programm

Leitung:          Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Humboldt-Universität zu Berlin

14:00 – 14:20  Begrüßung und Einführung - Kurt Kemper 

14:20 – 14:50  Auf Verletzungen von Urheberrechten anwendbares Recht (Rom II - VO) - einschließlich der
                           Fallgestaltungen in interaktiven Internetdiensten/ubiquitären Medien - Prof. Dr. Alexander Peukert

14:50 – 15:20  Auf Verträge über urheberrechtliche Nutzungen anzuwendendes Recht (Rom I-VO),                            Geltungsbereich des Vertragsstatuts, Abgrenzung zum Schutzlandrecht, Ordre-Public-Vorbehalt und                            Eingriffsnormen (Art. 9) - Prof. Dr. Axel Metzger

16:00 – 16:30  Speziell: Anwendbarkeit von zwingenden Regeln des deutschen Urheber(vertrags)rechts bei                            ausländischem Vertragsstatut, insbesondere angesichts neuerer Regelungen im UrhG - Dr. Paul                            Katzenberger  

16:30 – 17:00  Ein Blick über Rom I und II hinaus auf Kollisionsnormen weltweit: Rechtsvergleichendes,                            Konflikte,Harmonisierungsvorschläge, CLIP-Grundregeln, Beratungen der International Law                            Association u.a. - Prof. Dr. Annette Kur

17:00 – 18:00  Abschlussdiskussion

 

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Urheberrecht an Interpretation und Sound? - Zum Schutzumfang musikalischer Werke

02.07.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

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Die Beurteilung von Plagiaten oder unberechtigten Bearbeitungen von Musikwerken ist eine Herausforderung. Insbesondere in Gerichtsverfahren kommt dem musikwissenschaftlichen Gutachten zentrale Bedeutung zu. Welche Beurteilungskriterien sind zu Grunde zu legen? Können oder dürfen Interpretation und Sound als alleinige Beurteilungsmaßstäbe die musikalische Werkanalyse ersetzen? Ausgehend von der „Still got the
Blues“-Entscheidung des LG München I wurden die musikalischen Parameter sowie die Abgrenzungskriterien zwischen Werkschutz, Leistungsschutz und ergänzenden rechtlichen Instrumentarien beleuchtet und der alleinige Maßstab von Interpretation und klanglichem Erscheinungsbild kritisch hinterfragt.

 

Programm

14:00 – 14:20   Begrüßung und Einführung – Dr. Claudia Rossbach

14:20 – 15:20   Musik beschreiben, bewerten, vergleichen. Anmerkungen zu „Still Got The Blues“ von Gary                        Moore - Dr. Bernd Edelmann

15:20 – 16:00   Der Schutz von Interpretation und Sound aus leistungsschutzrechtlicher Sicht - Dr. Tilo Gerlach

16:30 – 17:00   Der Schutz von Sounds außerhalb des Urheberrechts - Prof. Dr. Ansgar Ohly

17:00 – 18:00   Diskussion

 

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eBooks: Ökonomische und rechtliche Aspekte

14.03.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig

 

Das digitale Buch ist auf dem Vormarsch: 2012 wurden in Deutschland rund 12 Millionen E-Books kostenpflichtig heruntergeladen (im Vorjahr waren es noch knapp 5 Millionen). Unsere Veranstaltung beleuchtete zunächst die wirtschaftlichen  Hintergründe dieses Phänomens. Danach wurden die urheberrechtlichen Grundlagen für Vertrieb und Nutzung von E-Books herausgearbeitet – ein Gebiet, das dogmatisch bisher erstaunlich wenig erforscht ist. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Deutschen Literaturkonferenz e.V. und der ALAI Deutschland e.V. organisiert.

 

Programm

14:00 – 14:20   Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Melichar

14:20 – 14:50   Wirtschaftliche Bedeutung und Geschäftsmodelle aus Sicht eines Publikumsverlages 
                       - Kraus vom Cleff

14:50 – 15:20   Rechte der Urheber und Verleger von E-Books - Prof. Dr. Peukert

16:00 – 16:30   Rolle von Verwertungsgesellschaften - Adj. Prof. Dr. v. Lewinski

16:30 – 17:00   Vertrieb und Verleih von E-Books – Grenzen der Erschöpfungslehre - Prof. Dr. Peifer

17:00 – 18:00   Diskussion

 

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Harmonisierung des Urheberrechts durch den EuGH?

31.10.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Universitätsclub Bonn, Bonn

 

Die Veranstaltung knüpfte an die neueste Rechtsprechung des EuGH zum Urheberrecht an. Bewusst erfolgte angesichts der in diesem Bereich rasch anwachsenden Rechtsprechungssubstanz eine strukturierte Diskussion, die sich dem Themenbereich nicht länger allgemein, sondern dogmatisch und spezifisch für wesentliche Kernbereiche des Urheberrechts näherte. Die Veranstaltung wurde organisiert in Kooperation mit dem Universitätsclub Bonn.

 

Programm

14:00 – 14:15   Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Matthias Leistner

14:15 – 15:00   Werkbegriff – Prof. Dr. Berger

15:00 – 15:45   Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche – Adj. Prof. Dr. v. Lewinski

16:15 – 17:30   Schranken / Gerechter Ausgleich und Inhaberschaft - Prof. Dr. Stieper / Prof. Dr. Dreier

17:30 – 18:00   Diskussion

 

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Die EuGH-Entscheidung "Premiere League ./. Murphy"

04.06.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Haus der Konrad Adenauer Stiftung, Berlin

 

Die „Murphy-Entscheidung“ vom 4. Oktober 2011 gehört zu den meistbeachteten Entscheidungen des EuGH seit langem im Bereich des geistigen Eigentums. Fragen des freien Waren- oder Dienstleistungsverkehrs nach verschiedenen Grundlagen des EU-Rechts mischen sich mit solchen des Lizenzvertragsrechts. In der verhältnismäßig kurzen Zeit seither ist sie in einer Vielzahl von Artikeln und einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedene Richtungen durchleuchtet worden. Die ALAI-Tagung ging von den Betroffenen aus und stellte deren Sicht Überlegungen zum Europäischen Primärrecht gegenüber. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sportveranstalter und Sender? Erwarten Verwerter urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Gegenstände Änderungen des Tagesgeschäfts? Welche Erwägungen sind mit Blick auf die Binnenmarkzielsetzung anzustellen?

 

Programm

14:00 – 14:20   Begrüßung und Einführung – Dr. Nils Bortloff, Universal Music

14:20 – 14:40   Die Sicht der Deutschen Fußball Bundesliga – Timo Albrecht, DFL

14:40 – 15:00   Die Sicht des Bezahlsenders – Dr. Holger Enßlin, Sky

15:00 – 15:20   Die Sicht des werbefinanzierten Rundfunks – Dr. Christian Hauptmann, RTL Group

15:20 – 15:40   Die Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Dr. Michael Kühn, NDR

16:10 – 16:30   Die Entscheidung im Kontext des EU-Rechts - Dr. Axel Metzger

16:30 – 18:00   Diskussion

 

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Privatkopie und Geräteabgabe im Lichte Padawan-Rechtsprechung des EuGH

17.02.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

 

Am 21. Oktober 2010 entschied der EuGH in seiner "Padawan"-Entscheidung (C-467/08), dass die Anwendung der pauschalen Abgabe für Privatkopien auf Vervielfältigungsmedien und -geräte, die von Unternehmen und Freiberuflern zu geschäftlichen Zwecken erworben  werden, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist.  Die Entscheidung hat in vielen Mitgliedsstaaten der EU, insbesondere auch in Deutschland, eine Diskussion über die pauschale Geräteabgabe und die Vergütung für Privatkopien entfacht. Über die Auswirkungen der Entscheidung auf die nationale Praxis und das mögliche Erfordernis einer Gesetzesänderung besteht noch Unklarheit. Die Tagung bot den Teilnehmern Gelegenheit, die Entscheidung und deren Auswirkungen nach deutschem Urheberrecht zu diskutieren. Zudem wurde ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus auf andere europäische Staaten und deren Interpretation der Padawan-Entscheidung geworfen.

 

Programm

14:00 – 14:30   Begrüßung und Einführung

14:30 – 15:00   Deutsche Perspektive – Prof. Dr. Thomas Dreier

15:00 – 15:30   Deutsche Perspektive – Prof. Dr. Eike Ullmann

16:00 – 16:20   Schweizerische Perspektive - Fabian Wigger

16:20 – 16:40   Österreichische Perspektive – Prof. Dr. Dr. Walter Blocher

16:40 – 17:00   Französische Perspektive – Dr. Sylvie Nérisson

17:00 – 18:00   Diskussion

 

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Verwaiste Werke im europäischen und deutschen Urheberrecht

30.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr, Goethe-Universität, Frankfurt am Main

 

Es wurden sowohl in der EU als auch in Deutschland verschiedene Gesetzesvorschläge diskutiert, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erleichtern sollten, deren Rechtsinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann. Die Tagung sollte Gelegenheit geben, die Regelungsvorhaben aus unterschiedlichen Perspektiven zu erörtern und zu fragen: Bedarf es einer Regelung zu verwaisten Werken? Sollte jene auf der Ebene der EU oder eher national erfolgen? Wie sollte eine solche Regelung ggf. ausgestaltet sein?

 

Programm

14:00 – 14:30   Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Hilty / Prof. Peukert

14:30 – 15:00   Stellungnahmen Rechtsinhaber: Börsenverein des Deutschen Buchhandels / Spitzenorganisation der Filmwirtschaft – Dr. Spang / Hr. Wiese

15:00 – 15:30   Stellungnahmen Nutzer: Deutsche Nationalbibliothek / Deutsches Filminstitut - Fr. Zechmann / Fr. Dillmann

15:30 – 15:45   Stellungnahme Verwertungsgesellschaft Wort – Dr. Staats

16:15 – 16:30   Stellungnahme Bundesministerium der Justiz - Fr. Gutjahr

16:30 – 18:00   Diskussion