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Copyright and International Trade
24. - 25. Oktober 2024, Santiago de Chile
Programm: https://www.alaichile2024.org/
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Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?
Freitag, 18. Oktober 2024, 14:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, in Präsenz
(mit Empfang am Ende der Veranstaltung)
Tagungsleitung: Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski
Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Designrecht gehört zu den derzeit meist diskutierten und sensibelsten Themen im Recht des geistigen Eigentums. Sollte man meinen, mehr als 100 Jahre rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung hätten dieses Problem in den Griff bekommen, so wird man durch die Entwicklung der Rechtsprechung seit EuGH-„Cofemel“ eines Besseren belehrt. Eine völlig unklare europäische Rechtslage lässt hiernach offen, ob und wie eine Reduktion des umfangreichen Überschneidungsbereichs beider Rechtsgebiete zu erzielen ist. Kaum verwundert es daher, dass auch die Reaktionen der Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. So ist durchaus fraglich, inwieweit tatsächlich von einer Harmonisierung die Rede sein kann. Konsequent erscheint nur, dass mit den Vorlagen „Mio“ und „USM Haller“ nun ein weiteres Mal um Klarstellung durch den EuGH ersucht wird.
Die Veranstaltung stellt verschiedene Ansätze der Mitgliedstaaten vor und ordnet die genannten Vorlagen in den Kontext ihrer Entstehung ein. Hierbei sollen mögliche Übereinstimmungen aufgedeckt und denkbare Ansätze für einen gesamteuropäischen Konsens, auch nach Entscheidung der Vorlagefragen, identifiziert werden.
Programm
14:15– 14:20 Uhr – Begrüßung und Moderation
Hon.-Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur,
Ludwig-Maximilians-Universität München und
Affiliated Research Fellow des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, München
14:20 - 14:45 Uhr – Einführung - Der kumulative Schutz durch das Urheber- und Designrecht im Lichte der
Urteile EuGH-"Cofemel" und "Brompton"
Marc Huckschlag,
Doktorand am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
14:45 – 16:00 Uhr – Die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten nach EuGH-"Cofemel" und "Brompton"
- 14:45 - 15:00 Uhr - Frankreich
Dr. Sylvie Nérisson,
Maître de conferénces en Droit privé et sciences criminelles, IUT Bordeaux Montaigne
- 15:00 - 15:15 Uhr - Tschechien
Martin Taimr,
Junior Associate, Bird & Bird Prag
- 15:15 - 15:45 Uhr - Überblick über weitere Mitgliedstaaten (auf englisch)
Prof. Estelle Derclaye, Lic. droit, LL.M., PhD,
Professor of Intellectual Property Law, Faculty of Social Sciences,
University of Nottingham
- 15:45 - 16:00 Uhr - Ein Blick nach Österreich und auf die RBÜ
Hon.-Prof. Dr. Michael M. Walter,
Rechtsanwalt,
Universität Wien und Sigmund Freud Universität Wien
16:00 – 16:15 Uhr – Diskussion
16:15 – 16:45 Uhr – Kaffeepause
16:45 – 17:15 Uhr – Die EuGH-Vorlage "Mio" und schwedische Rechtsprechung (auf Englisch)
Prof. em. Jan Rosén, LLD,
Professor of Private Law, Chair of the Media department at Stockholm Centre for Commercial Law (SCCL),
University of Stockholm
17:15 – 17:40 Uhr – Die EuGH-Vorlage "USM Haller" und deutsche Rechtsprechung
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht,
Direktor des Institus für Medienrecht und Kommunikationsrecht,
Universität zu Köln
17:40 – 18:00 Uhr – Diskussion
Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle
Donnerstag, 10. Oktober 2024, 13:00 - 14:00 Uhr (bei Bedarf bis 14:30 Uhr)
Online
Seit einigen Jahren werden Werke massenweise für das Training generativer KI-Modelle verwendet, ohne dass ihre Autoren um Erlaubnis gefragt werden. Man beruft sich auf die TDM-Schranke, die dies – falls nicht ein Rechtevorbehalt vorliegt – erlaube. Bisher gab es jedoch keine tiefergehende Untersuchung dazu, ob die TDM-Schranke überhaupt darauf Anwendung findet. Wir wollten dies schon in unserer April-Veranstaltung hinterfragen (und verneinen), wozu es aus Zeitgründen nicht kam. Wir freuen uns, Ihnen nun die kürzlich veröffentlichte, von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegebene Studie vorstellen zu können, die erstmals in großer Detailtiefe alle Aspekte des Trainings generativer KI-Modelle sowohl aus technologischer als auch aus juristischer Sicht analysiert.
Der Informatiker Prof. Dr. Sebastian Stober und der Jurist Prof. Dr. Tim Dornis prüfen im Einzelnen, bei welchen Schritten des KI-Trainings und der Anwendung der KI-Modelle es zu urheberrechtlich relevanten Nutzungen kommt, und ob sie von den Schranken, insbesondere den TDM-Schranken, erfasst sind. Auch Fragen der territorialen Anwendbarkeit unseres Rechts, der internationalen Zuständigkeit der Gerichte sowie der KI-Verordnung werden behandelt. Die Autoren kommen dabei zu bemerkenswerten Ergebnissen, die ein Umdenken vieler Akteure nach sich ziehen dürften.
Programm
13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung und Moderation
Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland
13:05 – 13:45 Uhr - Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle
Prof. Dr.-Ing. Sebastian Stober, Universität Magdeburg;
Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford), Universität Hannover
13:45 – 14 Uhr (bzw maximal bis 14:30 Uhr) - Diskussion
KI-Training: Möglichkeiten des Rechtevorbehalts (Opt-out) im Rahmen der Text und Data Mining (TDM) Schranke nach §44b UrhG
Donnerstag, 20. Juni 2024, 13:00 - 14:00 Uhr
Online
Ob die TDM Schranke überhaupt auf die Vervielfältigung von Werken zur Generierung von KI-Texten, -Bildern und anderen Inhalten aufgrund von KI-Training anwendbar ist, ist umstritten. Falls nicht, müssten Unternehmen für das diesbezügliche KI-Training Lizenzen einholen. Falls sie darauf anwendbar ist, besteht weitgehend das Bedürfnis auf Rechtsinhaberseite, einen Rechtevorbehalt (Opt-Out) einzulegen, um dann entweder diese Nutzung zu lizenzieren oder auch gänzlich zu verbieten. Bei online zugänglichen Werken muss ein solcher Vorbehalt gemäß §44b UrhG in maschinenlesbarer Form erfolgen.
Bisher gab es nur beschränkte, domainbasierte Möglichkeiten, solche Vorbehalte einzulegen. Seit kurzem steht mit dem TDM·AI Protokoll, das sich des neuen ISCC (International Standard Content Code) bedient, zusätzlich eine werkbasierte Möglichkeit des Opt-Out zur Verfügung. Wir freuen uns, dass Frau Dr. Kerstin Bäcker (Lausen Rechtsanwälte) einen Überblick über die domainbasierten Möglichkeiten des Opt-Out sowie auch über Verhinderungstechniken wie das Data Poisoning geben wird, bevor Sebastian Posth, der an dem TDM·AI Protokoll zur Anwendung im Rahmen der TDM Schranke mitgearbeitet hat, diese neue, werkbasierte Opt-Out Möglichkeit vorstellt.
Programm
13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung und Moderation
Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland
13:05 - 13:20 Uhr – Domainbasierte Rechtevorbehalts-Möglichkeiten und Verhinderungstechniken wie Data Poisoning
RA Dr. Kerstin Bäcker,
Fachanwältin für Urheber-und Medienrecht,
Lausen Rechtsanwälte Köln
13:20 – 13:45 Uhr – Do not train – Nutzung des neuen ISCC zum Ausdruck von Rechtevorbehalten auf Titelbasis
Sebastian Posth,
Geschäftsführer Liccium B.V.
13:45 – 14:00 Uhr – Diskussion
ALAI-Mitglieder können auf Anfrage an ALAI Deutschland eine Aufzeichnung zum persönlichen Gebrauch erhalten.
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„Die KI-Verordnung und Urheberrecht - worum geht es?"
Donnerstag, 25. April 2024, 13:00 - 14:00 Uhr
Online
Die europäische KI-Verordnung ist erst vor kurzem angenommen worden und muss noch in Kraft treten. Sie ist die weltweit erste grundlegende und horizontale Regelung von KI Systemen. Die mit 460 Seiten extrem lange Verordnung umfasst auch einige Bestimmungen zum Urheberrecht, die wir in unserer einstündigen Veranstaltung präsentieren, analysieren und diskutieren möchten. Die Urheberrechtsvorschriften sollen jedoch zunächst in den Gesamtkontext der KI-Verordnung gestellt werden, der auch bei der Auslegung der Urheberrechtsvorschriften nicht zu vernachlässigen ist. Da die Verordnung auch auf die TDM-Schranke der DSM-Richtlinie Bezug nimmt, werden wir zum Schluss auch der bisher wenig erörterten Frage nachgehen, ob die TDM Schranken überhaupt auf generative KI Anwendung finden.
Programm
13:00 – 13:05 Uhr – Begrüßung
Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Präsidentin ALAI Deutschland
13:05 - 13:20 Uhr – Die KI-Verordnung – ihre Ziele, ihr Inhalt und der Verhandlungsprozess
Evelyn Graß,
Leiterin des Referats VIB1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
13:20 – 13:40 Uhr – Die urheberrechtlichen Bestimmungen in der KI Verordnung – was bedeuten sie und was ist noch zu tun?
RA Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Lausen Rechtsanwälte, München
13:40 – 13:50 Uhr – Die TDM Schranken der DSM Richtlinie – finden sie auf generative KI Anwendung?
Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski,
Max Planck Institut, Präsidentin ALAI Deutschland
13:50 – 14:00 Uhr – Diskussion
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What Every Practitioner Needs to Know About the Differences in Collective and Individual Licensing
between the EU and in North America
Humboldt Universität zu Berlin
In Zusammenarbeit mit ALAI Deutschland e.V. und unter Beteiligung der Copyright Society
15. - 16. Oktober 2023, je 9:30 - 13 Uhr, Tieranatomisches Theater, Philippstraße 13, Berlin
(mit Empfang am 14.10. und 15. 10.)
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Programmübersicht
15. Oktober - Musik
Keynote - Shira Perlmutter, Register of Copyrights, US Copyright Office
Managing Authors’ (Composers’/Songwriters’/Publishers’) Rights
Managing Record Label & Performers’ Rights
16. Oktober - Texte und Bilder
Keynote - Dr. Christian Wichard, Deputy Director General, Commercial and Economic Law, Federal Ministry of Justice
Managing Authors’ Rights in Literature
Managing Artists' Rights in Visual Arts
Genaue Informationen zum Tagungsablauf finden Sie unten.
Für die Unterstützung bedanken wir uns bei
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„Was ist ein Pastiche? – Erkenntnisse aus der Rechtspraxis der Mitgliedstaaten und Überlegungen zur Auslegung im europäischen Recht“
22. September 2023, 14:30 - 18:30 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, in Präsenz
Tagungsleitung: Prof. Dr. Agnès Lucas-Schloetter und Dr. Tobias Holzmüller
Der Begriff des Pastiche hat trotz seiner unionsrechtlichen Verankerung in der InfoSoc-Richtlinie bislang keine große Rolle gespielt. Das könnte sich nun ändern: Seit 2021 ist der Pastiche auch im deutschen Gesetz ausdrücklich geregelt. Folgt man der Gesetzesbegründung, dann scheint es sich um eine extrem weite Schrankenbestimmung für transformative Nutzungen zu handeln. Erste Entscheidungen zu § 51a UrhG legen nahe, dass zumindest die deutschen Instanzgerichte ebenfalls zu einer weiten Auslegung tendieren. Wo stehen wir damit im europäischen Vergleich? Wie würde der EuGH, der bei der Auslegung des Pastichebegriffs das letzte Wort hat, sich zu einer deutschen Vorlage positionieren?
Programm
14.30 – 14.45 Uhr – Begrüßung und Moderation
Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA
14.45 - 15.15 Uhr – Der Pastichebegriff in § 51a UrhG
Prof. Dr. Malte Stieper, Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
15.15 – 15.30 Uhr – Diskussion
15.30 – 15.45 Uhr – Der Pastiche im französischen Recht
Prof. Dr. Agnès Lucas-Schloetter, Professorin an der Universität Nantes
15.45 – 16.00 Uhr – Der Pastiche im spanischen Recht
Prof. Dr. Concepción Saiz García , Professorin an der Universität Valencia
16.00 – 16.15 Uhr – Der Pastiche im englischen Recht
Brigitte Lindner, Barrister (Lincoln's Inn), Serle Court, London, UK
16.15 – 16.30 Uhr – Der Pastiche im österreichischen Recht
Hon.- Prof. Dr. Michel M. Walter, Rechtsanwalt, Universität Wien und Sigmund Freud Univ. Wien
16.30 – 17.00 Uhr – Diskussion
17.00 – 17.30 Uhr – Kaffeepause
17.30 – 17.50 Uhr – The pastiche in EU law
Henrik Saugmandsgaard Øe, Advokat, Gorrissen Federspiel, Copenhagen, ehemaliger Generalanwalt am EuGH
17.50 – 18.30 Uhr – Diskussion
Ab 18.30 Uhr – Umtrunk
Lindner_Abstract.pdf (547,2 KiB)
Lindner_Slides.pdf (419,2 KiB)
Prof. Dr. Lucas-Schloetter_Slides.pdf (652,2 KiB)
Prof. Dr. Saiz Garciá_Abstract.pdf (184,8 KiB)
Prof. Dr. Stieper_Information zu Slides.pdf (396,4 KiB)
Prof. Dr. Saiz García_Slides.pdf (1,4 MiB)
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Copyright, Related Rights and Artificial Intelligence
22.- 23. Juni 2023, Paris
Programm: https://alai-paris2023.org/en/programme-scientifique/
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Nach der BGH-Entscheidungen Youtube II und uploaded II und III: Was bleibt von der Störerhaftung?
Mittwoch, 26. April 2023, 13:00-14:00 Uhr
Online
Tagungsleitung: Prof. Dr. Alexander Peukert
Am 2.6.2022 hat der BGH in Umsetzung der vom EuGH in Sachen YouTube und Cyando entwickelten Grundsätze über die Haftung der Betreiber einer Internetvideoplattform „YouTube“ und eines Internetsharehosting-Dienstes für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen entschieden. Im einstündigen Online-Workshop sollen die Implikationen dieser Urteile für die urheberrechtliche Haftung erörtert werden.
Programm
13:00 - 13:05 Uhr |
Begrüßung Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland |
13:05 - 13:25 Uhr
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Verletzungen des Rechts der öffentlichen Wiedergabe Dr. Jan Bernd Nordemann, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin Moderation: Dr. Alexander Peukert, Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main |
13:25 - 13:45 Uhr
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Verletzungen des Verbreitungsrechts Dr. Malte Stieper, Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Moderation: Dr. Alexander Peukert, Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main |
Ab 13:45 Uhr |
Diskussion |
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10. internationale Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht
in Zusammenarbeit mit der ALAI Deutschland e.V.
21. November 2022, 11:00 - 16:30 Uhr
Online per Livestream
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Aktuelle Fragen des Urheberrechts im Buchsektor
Veranstaltung von ALAI Deutschland mit dem spanischen Ministerium für Kultur und Sport
13. Oktober 2022, 17 - 19 Uhr (mit anschließendem Empfang bei Wein und Tapas)
Hybrid: Im Instituto Cervantes, Alfons-Goppel-Straße 7, 2. Stock, München und Online
Spanien ist das Gastland bei der Frankfurter Buchmesse im Jahr 2022. Aus diesem Anlass führt das spanische Kulturministerium in diesem Jahr zahlreiche Kooperationsveranstaltungen mit deutschen Institutionen aus verschiedenen Kulturbereichen durch. Für den Bereich des Urheberrechts hat es sich an die ALAI Deutschland gewendet, um die derzeit in beiden Ländern für den Buchsektor wichtigsten Themen aus spanischer und deutscher Sicht zu diskutieren.
Führende Fachleute aus der Buchbranche in Spanien und Deutschland werden Einblicke in die Verhandlungen über Literaturverfilmungen geben, Lizenzen für den elektronischen „Verleih“ durch öffentliche Bibliotheken und weitere Überlegungen im Nachgang der Entscheidung des EuGH vom 10. November 2016 in der Rechtssache VOB gegen Stichting Leenrecht (C-174/15) erörtern, sowie die Herausforderungen und Möglichkeiten der Online-Piraterie im Buchsektor vorstellen. Anschließend lädt das Instituto Cervantes die TeilnehmerInnen zu Wein und Tapas in seine Räumlichkeiten in der Alfons-Goppel-Strasse 7 in München ein.
Programm
17:00 - 17:05 Uhr |
Begrüßung und Einführung Carmen González Gómez, Bereichsleiterin der Generalunterdirektion für geistiges Eigentum, Ministerium für Kultur und Sport Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland |
17:05 - 17:45 Uhr
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Literatur-Filmbearbeitungsrechte (inkl. Diskussion) Francisco Javier Sanz Grajera, Direktor für internationale und audiovisuelle Rechte bei Editorial Planeta Uwe Carstensen, Carstensen/Oegel International GmbH Moderation: Jochen Greve, Drehbuchautor |
17:45 - 18:25 Uhr
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E-Lending (inkl. Diskussion) Antonio Mª Ávila, Geschäftsführender Direktor des Spanischen Verbands der Verlegergilden Christian Schniedermann, Geschäftsführer, Piper-Verlag GmbH Moderation: Janet Clark, Autorin, Vorstand Förderverein Buch e.V. |
18:25 - 19:05 Uhr |
Online-Piraterie (inkl. Diskussion) Lucía Pastor, Anti-Piraterie-Direktorin von CEDRO Dr. Ursula Feindor-Schmidt, Lausen Rechtsanwälte Moderation: Javier Díaz de Olarte, Juristischer Direktor von CEDRO |
Ab 19:05 Uhr |
Empfang bei Wein und Tapas auf Einladung von Felipe Santos, Direktor des Instituto Cervantes |
Neighbouring Rights: State of Affairs and Further Outlook
14. bis 16. September 2022, Lissabon
Programm: https://www.alai2022.com/scientific-program
Registrierung: https://www.alai2022.com/event-details/alai-2022
The European Commission's Data Act Proposal and its impact on the database sui generis right
Dienstag, 15. März 2022, 13 - 14 Uhr, online (auf englisch)
On 23 February 2022, the European Commission issued its Proposal on a Data Act, a regulation to harmonise fair access to and use of data (COM(2022) 68 final). It contains Article 35, which renders inapplicable the database sui generis right under Article 7 of Directive 96/9/EC to “databases containing data obtained from or generated by the use of a product or a related service”.
Krzysztof Nichczynski of the copyright unit of the European Commission, co-responsible for the database issue within the proposed Data Act, will explain the general background and purpose of this new proposal and then focus on its Article 35. Prof. Matthias Leistner will then analyse the proposal, also focussing on the provision on the sui generis right, from his academic perspective in a broader context. This will be a great possibility to have a lively, in-depth discussion with these excellent speakers, so shortly after the proposal came out.
13:00 - 13:05 Uhr
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Welcome Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, President, ALAI Deutschland |
13:05 - 13:20 Uhr
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General overview of the Proposal for a Data Act with a special focus on the sui generis database right Krzysztof Nichczynski, Policy Officer, Unit I2 Copyright, DG CNECT, European Commission |
13:20 - 13:40 Uhr
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The Data Act Proposal – Praise and some criticism for an ambitious project Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. (Cambridge), Chair of Private Law and Intellectual Property Law, with Information and IT-Law (GRUR Chair), Ludwig Maximilian University Munich |
13:40 - 14 Uhr |
Discussion |
Moderation: Prof. Dr. Herbert Zech, Chair of Civil Law, Technology and IT Law at Humboldt University of Berlin, Director at Weizenbaum-Institute for the networked Society
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Kraftwerk, Hip-Hop, Prince & Warhol: European vs. US Approches to Sound Sampling and Appropriation Art
Online-Konferenz in Zusammenarbeit mit der Copyright Society of the USA (auf englisch)
10. März 2022, 18 Uhr, online
Registrierung (95 US$ für Nichtmitglieder) hier möglich:
https://www.csusa.org/events/EventDetails.aspx?id=1617351&group
ALAI Mitglieder erhalten separate Information
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Reproduktionsfotografie -
Der BGH-Fall „Museumsfotos“ und die neue Rechtslage nach Umsetzung des Art. 14 DSM-Richtlinie in § 68 UrhG
Gedenkveranstaltung für Gerhard Schricker und Gernot Schulze
Donnerstag, 9. Dezember 2021, 15 – 17 Uhr, online
In diesem Jahr, 2021, sind unser langjähriger ehemaliger Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker und unser ehemaliger langjähriger Schatzmeister Dr. Gernot Schulze verstorben. Beiden Persönlichkeiten hat ALAI Deutschland sehr viel zu verdanken. Mit dieser Tagung, die sich mit Fragen befasst, über die sich beide Urheberrechtler Gedanken gemacht haben, möchte ALAI Deutschland ihrer gedenken.
Sind Fotografien von Kunstwerken als Werke der Fotografie oder als Lichtbilder grundsätzlich schutzfähig (und nicht nur reine Vervielfältigungen der Kunstwerke), und wenn, unter welchen Bedingungen? Wie weit geht das Hausrecht des Bildbesitzers oder auch das Eigentumsrecht am Originalbild? Und gilt der Schutz einer Reproduktionsfotografie auch dann, wenn ein gemeinfreies Bild fotografiert wurde? Diese Fragen hat der BGH im Fall „Museumsfotos“ (vom 20.12.2018, Az. I ZR 104/17), der im ersten Teil der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden soll, behandelt.
Im Anschluss an diese Entscheidung hat jedoch der europäische Gesetzgeber in Art. 14 DSM-Richtlinie, der noch nicht im Kommissionsvorschlag enthalten war, vorgeschrieben, dass Fotografien gemeinfreier visueller Werke nicht selbst durch einen Lichtbildschutz geschützt werden dürfen. Diese Bestimmung und ihre Umsetzung in § 68 UrhG wirft Fragen auch grundsätzlicher Art, über den Fall der Lichtbilder hinaus auf, die im zweiten Teil diskutiert werden sollen.
15:00 – 15:05 Uhr |
Begrüßung: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski |
15:05 – 15:20 Uhr |
Gedenkrede für Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker Prof. Dr. Ansgar Ohly, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht |
15:20 – 15:35 Uhr |
Gedenkrede für Dr. Gernot Schulze Prof. Dr. Thomas Dreier, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht/Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut für Technologie (KIT) |
15:35 – 15:50 Uhr |
Der Fall „Museumsfotos“ des BGH RA David Seiler, Rechtsanwalt, DS-law, und Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Security-Law b-tu |
15:50 – 16:05 Uhr |
Entstehung und Hintergrund von Art. 14 DSM-Richtlinie John Hendrik Weitzmann, Leiter Politik und Recht, Syndikus, Wikimedia Deutschland e. V. |
16:05 – 16:15 Uhr |
Gedanken zur Umsetzung von Art. 14 in § 68 UrhG RA David Seiler, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Security-Law b-tu |
16:15 – 16:25 Uhr |
Anregung zur Diskussion: Kritische Gedanken zu Art. 14 DSM-Richtlinie Izv. Prof Dr. Silke v. Lewinski |
16:25 – 17 Uhr |
Diskussion |
Co-Moderation: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski (MPI; Präsidentin ALAI Deutschland) und Prof. Dr. Thomas Dreier, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht/Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Video startet aus technischen Gründen kurz nach Beginn der Rede
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Copyright, Competition, and Innovation,
29. September – 1. Oktober 2021
Madrid und (parlallel) streaming mit chat-Teilnahme
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Die neue „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) zur Rechtsdurchsetzung bei strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten
Freitag, 2. Juli 2021, 13- 14 Uhr
Im März 2021 nahm die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) ihre Arbeit auf. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um es zu ermöglichen, außergerichtlich den Zugang zu strukturell urheberrechtsverletzenden Websites zu sperren. Ein unabhängiger Ausschuss prüft auf Antrag individueller Rechteinhaber nach objektiven Kriterien und empfiehlt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine DNS-Sperre, die jedoch erst nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur und deren Freigabe von den teilnehmenden Zugangsvermittlern umgesetzt wird (https://cuii.info/ueber-uns/ ).
Wie läuft ein solches Verfahren konkret ab? Was sind eigentlich „strukturell rechtsverletzende Websites“ etwa im Vergleich zu Plattformen wie youtube? Gab es schon Erfolge? Und handelt es sich um ein paragesetzliches Verfahren am gesetzlichen Richter vorbei? In der kurzen Zeit ihres Betriebs hat die CUII tatsächlich sowohl Beifall als auch Kritik erhalten. Grund genug, solche Fragen, den gesamten Ansatz und seine Umsetzung in einer Diskussion mit einem Insider der CUII, Dr. Martin Schaefer, und einem neutralen Beobachter, Prof. Dr. Axel Metzger, moderiert von einem Experten der Piraterieverfolgung, Clemens Rasch, kontrovers zu erörtern.
Einführung: |
Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski, Präsidentin ALAI Deutschland e.V. |
Es diskutieren: |
Prof. Dr. Axel Metzger, Professor für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Dr. Martin Schaefer, Rechtsanwalt und Partner, BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB |
Moderation: |
Clemens Rasch, Rechtsanwalt und Gründer, Rasch Rechtsanwälte |
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Der Kommissionsvorschlag für einen Digital Services Act – was bedeutet er für das Urheberrecht?
Montag, 7. Juni 2021, 13 Uhr - 14 Uhr, online
Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über Digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG vorgelegt ((COM (2020) 825 final), oft auch im Deutschen als Digital Services Act (DSA) bezeichnet). Ziel des Vorschlags ist unter anderem, einheitliche Regeln für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Wie bei der Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr handelt es sich um einen horizontalen Rechtsakt, der sowohl für das Urheberrecht als auch für andere Bereiche in Bezug auf bestimmte digitale Vermittlungsdienste wie etwa Online-Plattformen gilt.
Unsere Tagung möchte die wichtigsten Themenkomplexe aus diesem Vorschlag herausgreifen, nämlich die Haftungserleichterungen für Vermittlungsdienste und die diesen auferlegten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit illegalen Inhalten. Die komplexen Vorschläge sollen nicht nur vorgestellt werden. Auch soll geklärt werden, wie sich die Haftung im Urheberrecht im Vergleich zur jetzigen Rechtslage ändern soll, und was die neu vorgesehenen Vorschriften zu Löschungs- oder Sperranfragen bezüglich illegaler Inhalte, zum verpflichtenden elektronischen Beschwerdemanagement wie auch zum missbräuchlichen Hochladen illegaler Inhalte oder zum missbräuchlichen Beantragen von Sperrungen für das Urheberrecht und insbesondere für die Umsetzung von Art. 17 DSM-Richtlinie bedeuten.
13:00 - 13:05 Uhr: |
Begrüßung und Moderation: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski |
13:05 - 13:25 Uhr: |
Haftungsprivilegien: Was ändert sich? Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M., NORDEMANN Rechtsanwälte, Berlin, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin |
13:25 - 13:45 Uhr: |
Sorgfaltspflichten für Vermittlungsdienste: Was ändert sich? Prof. Dr. Alexander Peukert ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitglied des Vorstands der ALAI Deutschland. |
13:45 – 14:00 Uhr: |
Diskussion mit Teilnehmern |
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Das EuGH-Urteil vom 9.3.2021 im Fall C-392/19
VG Bild-Kunst gegen Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Recht der öffentlichen Wiedergabe im Wege des Framing und der Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen: Analyse und Bedeutung für die Praxis
Veranstaltung mit Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der VG Bild-Kunst, und Tobias Schmiegel, Justitiar der SPK
23. März 2021, 13 – 14 Uhr, online
Der EuGH hat inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung zum Recht der öffentlichen Wiedergabe entwickelt, einschließlich zum Verlinken von Werken insbesondere in den Fällen Svensson (C-466/12), BestWater (C-348/13) zum Framing) und GS Media (C-160/15). Dabei hat er u.a. eine öffentliche Wiedergabe von der Bedingung abhängig gemacht, dass entweder eine andere Technik als bei der ersten Wiedergabe verwendet wird, oder sich die weitere Wiedergabe an eine „neue Öffentlichkeit“ richte – eine Öffentlichkeit, die der Urheber bei der ersten Wiedergabe nicht in Betracht gezogen hat. Unklar geblieben war noch, ob das Verlinken auf ein sich mit Erlaubnis des Urhebers auf einer website befindendes Werk im Wege des Framing (nur) dann an eine neue Öffentlichkeit gerichtet ist (und daher eine öffentliche Wiedergabe darstellt), wenn der Rechtsinhaber Schutzmaßnahmen gegen das Framing getroffen oder veranlasst hat. Diese Frage hat der EuGH nun im oben genannten Fall bejaht.
Das Gespräch mit den beiden Parteien des EuGH-Verfahrens, repräsentiert durch Dr. Anke Schierholz und Tobias Schmiegel, soll den Hintergrund des Falles beleuchten, das Urteil in die bisherige Rechtsprechung des EuGH einordnen und vor allem seine Implikationen für die Praxis im Bildbereich, von Museen und Sammlungen, untersuchen.
13:00 - 13:05 Uhr |
Begrüßung: Izv. Prof. Dr. Silke v. Lewinski |
13:05 - 13:45 Uhr | Gespräch mit Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der VG Bild-Kunst, und Tobias Schmiegel, Justitiar der SPK; zum EuGH Urteil C-392/19 |
13:45 - 14:00 Uhr |
Diskussion mit Teilnehmern; Moderation: Dr. Hannes Henke |
Dr. Anke Schierholz ist Justiziarin, Senior VP Legal, der VG Bild-Kunst
Tobias Schmiegel ist Justiziar der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
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Copyright & AI: Views from the US and the EU
Online-Konferenz in Zusammenarbeit mit der Copyright Society of the USA
13. Oktober 2020, 18-19:30 Uhr, Zoom Webinar
Advancing applications for artificial intelligence (AI) and machine learning are challenging the boundaries of copyright law. The evolution of such applications to “create” new or derivative "works" raises questions as to how resulting works fit within existing copyright regimes. AI-generated products strain existing conceptions of derivative works and challenge traditional conceptions of authorship.
This event brings together experts on American, German, European and global perspectives and experiences with AI. Representatives of the video game industry will demo AI-created game features to showcase some technology and processes and identify some issues that push the envelope of existing copyright laws. You will hear the latest thoughts from WIPO and academia on how copyright and policymakers around the world, including Germany, the EU and the United States, are responding to these game-changing developments.
The panel will tackle legal issues such as whether, and if so how, existing copyright frameworks might need to be amended to address the challenges posed by AI, or whether current copyright regimes can flexibly and efficiently accommodate new AI applications through licensing and contractual mechanisms.
Programm
18:00-18:05 Welcome
Naomi Gray, President of CSUSA and Silke von Lewinski, President of ALAI Germany
18:05-18:20 What Is AI - Demo
Stan Pierre Louis, President and CEO, Entertainment Software Association (ESA)
18:20-18:30 Global perspective
Dr. Till, Director of the Division of Artificial Intelligence (AI) Policy, Office of the Director General, WIPO
18:30-18:40 German and EU perspective
Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski, Senior Research Fellow, Intellectual Property and Competition Law, Max Planck Institute for Innovation and Competition
18:40-18:50 Microsoft's global perspective; Open data initiative
Matt Skelton, Senior Attorney, Gaming at Microsoft
18:50-19:20 Discussion
Moderator: Maria Strong, Acting Register of Copyright and Director of U.S. Copyright Office
19:20-19:30 Audience Q&A
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Tagung zusammen mit GRUR: GRUR meets Brussels
5.12.2019, Brüssel
Workshops and conferences covering the entire field of Intellectual Property have become rare. The different fields of IP are very specialised and often an overall perspective is lacking. The GRUR meets Brussels Workshop 2019 closes this gap. Future challenges for IP and possible solutions are discussed under a comprehensive perspective, covering patent law, copyright law, design law, trademark law and enforcement.
The focus will be on certain topical issues as well as on the future development in these different fields. Future challenges such as Artificial Intelligence, Big Data and the European Data Economy, the Internet of Things, and the flexibilisation of IP enforcement will be discussed.
In trademark and enforcement, certain specific issues, such as the differentiations between cease-and-desist orders and/or removal, shall be addressed. Also the current discussion on a possible or even necessary flexibilisation of patent law injunctions will be covered. The European patent system meets challenges such as the treatment of AI inventions and the Internet of Things. In design protection, the ongoing discussions about the spare parts clause, 3D-printing and other issues might require further EU action also taking into account competition law concerns. In copyright law, two main questions arise after the much discussed Digital Single Market Directive, which was enacted in April 2019. First, how to implement the Directive into Member States’ laws in a way which guarantees effective harmonisation and a fair balancing of the involved interests. Secondly, and even more interesting, which future challenges for copyright law have to be tackled next, where topics such as a reform of the system of exceptions to copyright, further rules on collective management of rights, future regulation of the data economy and many other issues come to mind.
All these and many other aspects will be covered in the workshop. A strong focus will be on the future challenges to IP law instead of merely sticking with the details of the current acquis.
Datum: |
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Donnerstag, 5. Dezember 2019, 10:00 s.t. bis 20:00 Uhr |
Ort: |
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, 47 Rue Montoyer, B-1000 Brüssel |
Programm
10:00 - 10:30 Uhr |
Registration |
10:30 – 10:45 Uhr |
Welcome |
10:45 – 11:00 Uhr |
Statement |
11.00 – 12:00 Uhr |
Keynotes: IP for Future – Where do we come from, where do we want to go? Prof. Dr Gerald Spindler, Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M |
12.00 – 13:00 Uhr |
Statements & panel discussion: Cease-and-desist and/or removal – What about enforcement in Germany and the EU? Prof. Dr Gerald Spindler, Harrie Temmink, Dr. Andreas Lubberger |
13:00 - 14:00 Uhr |
Joint lunch |
14.00 – 15:15 Uhr |
Statements & panel discussion: The European patent system: What role for patents in times of Artificial Intelligence, climate change and other global challenges? Dr. Frank-Erich Hufnagel, LL.M., Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M., Prof. Dr. Lea Tochtermann |
15:15 – 16:30 Uhr |
Statements & panel discussion: Evaluation of EU legislation on design protection: The spare parts clause, 3D-Printing, other issues – Do we need further EU action? Prof. Dr. Alexander Bulling, Tomás Lorenzo Eichenberg, Prof. Dr. Annette Kur, Prof. Dr Andreas Wiebe, LL.M, Christian Spintig |
16.30 – 17:00 Uhr |
Coffee break |
17:00 – 18:15 Uhr |
Statements & panel discussion: The EU copyright system – Status quo and next steps? Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M, Marco Giorello, Adj Professor Dr. Silke von Lewinski, Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M |
18:15 – 18:30 |
Wrap up - Prof. Dr Matthias Leistner, LL.M. |
18.30 – 20:00 |
Evening reception with drinks & nibbles |
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Kollektive und individuelle Lizenzierung
September 2019, Prag
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Die Vergütung der Kreativen: Neues zum deutschen, europäischen und ausländischen Urhebervertragsrecht
7. Juni 2019, Max Planck Institut, München
Das Urhebervertragsrecht regelt die Rahmenbedingungen für Nutzungsverträge zwischen Kreativen und primären Verwertern. Es fußt auf der Annahme, dass Urheber und ausübende Künstler Verwertern strukturell unterlegen sind und eine Einschränkung der Privatautonomie zur Korrektur der gestörten Vertragsparität daher geboten ist. Dabei besteht das zentrale Anliegen darin, Kreativen eine faire Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke und Darbietungen zu sichern. Bislang war das Urhebervertragsrecht weder EU-weit harmonisiert, noch ist es international geregelt. Die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält Vorschriften zur Frage der Vergütung in Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein zentrales Thema der Tagung sein soll. Darüber hinaus stellt sich in Deutschland die Frage nach den Ergebnissen der letzten Reform des Urhebervertragsrechts, die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Die Tagung zielt jedoch nicht lediglich auf eine Bewertung der Rechtslage in Deutschland ab. Der Blick wird auch auf Nachbarländer wie Frankreich und die Niederlande gerichtet, die ebenfalls über erwähnenswerte urhebervertragliche Vorschriften verfügen. Letztlich soll auch die überaus praxisrelevante Frage erörtert werden, ob die urheberschützenden Vorschriften zur Frage der Vergütung auch in internationalen Verträgen zwingender Natur sind. |
Datum: |
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Freitag, 7. Juni 2019, 14:00 s.t. bis 18:00 Uhr |
Ort: |
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Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Raum E 10, Marstallplatz 1, 80539 München |
Tagungsleitung: |
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Dr. Agnès Lucas-Schloetter |
Programm
14:00 - 14:05 Uhr |
Begrüßung – Dr. Agnès Lucas-Schloetter, LMU |
14:05 - 14:30 Uhr |
Individualrechtliche Mechanismen zur Sicherung einer angemessenen Vergütung der Kreativen – Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln |
14:30 - 15:00 Uhr |
Kollektivrechtliche Aspekte: Erfahrungsberichte aus der Praxis – Valentin Döring, ver.di - Victor Struppler, Rechtsanwalt, München |
15:00 - 15:30 Uhr |
Diskussion |
15:30 - 15:50 Uhr |
Rechtsvergleichende Perspektive: Frankreich – Dr. Sylvie Nérisson, Universität Bordeaux |
16:20 - 16:40 Uhr |
Rechtsvergleichende Perspektive: Niederlande – Prof. Dr. Antoon Quaedvlieg, Universität Nijmegen |
16:40 - 17:00 Uhr |
Diskussion |
17:00 - 17:20 Uhr |
Internationalprivatrechtliche Aspekte – Prof. Dr. Michel Walter, Universität Wien |
17:20 - 18:00 Uhr |
Diskussion |
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Technologieneutralität der Kabelweiterleitung
Zeitgemäße Überarbeitung der Satelliten- und Kabelrichtlinie?
29.3.2019, München
Nach langer Diskussion konnte Anfang des Jahres im Trilog eine Einigung über die Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie erzielt werden: Mit der Richtlinie wird – eingeschränkt – das Herkunftslandprinzip eingeführt, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen zu erleichtern, die Fernsehveranstalter über ihre Online-Dienste anbieten wollen (Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienstleistungen, die das Hauptprogramm ergänzen). Zusätzlich wird die Richtlinie auch die sog. Direkteinspeisung regeln. Schließlich sieht die Richtlinie einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen erleichtern soll und der unter bestimmten Umständen auch Weitersendedienste umfasst, die über das Internet erbracht werden. Die Vorschriften, die eine Technologieneutralität der Weitersendung regeln, sollen es nach dem erklärten Ziel der Kommission „europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten.“ Zudem, so die Kommission, könnten Weiterverbreitungsdienste künftig mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen.
Während die Reform vor allem von den Verwertungsgesellschaften der sog. Münchner Gruppe, den Kabelnetzbetreibern und Anbietern sog. OTT-Dienste begrüßt wird, sind insbesondere private Sendeunternehmen kritisch eingestellt. Wie wird sich die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht voraussichtlich gestalten? Ist der erzielte Kompromiss grundsätzlich zu begrüßen oder ist schon jetzt absehbar, dass die Reform das selbst gesteckte Ziel, u.a. die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen und Weitersendedienste zu erleichtern, nicht erreichen wird?
Datum: |
Freitag, 29. März 2019, 14:00 s.t. bis 18:00 Uhr |
Ort: |
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Raum E 10, Marstallplatz 1, 80539 München |
Tagungsleitung: |
Prof. Dr. Alexander Peukert, Dr. Albrecht Bischoffshausen |
14:00 – 14:05 Begrüßung und Einführung (Dr. Albrecht Bischoffshausen)
14:05 – 14:30 Entstehungsgeschichte und wesentliche Regelung des Vorschlags zur neuen Satcab-Richtlinie, insbesondere die Technologieneutralität der Weitersendung (Prof. Dr. Thomas Dreier)
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Urheberrechtliche Aspekte von Cloud-Speicherungen
Ausschließlichkeitsrecht vs. Privatkopieschranke
Moderne Nutzungsformen in Cloud-Umgebungen werfen Fragen sowohl der urheberrechtsrelevanten öffentlichen Wiedergabe als auch der vergütungspflichtigen Privatkopie auf. Nach den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Plänen will die Bundesregierung „das System der Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird.“ Einen Kontext dieser Pläne bilden die Rechtsprechung des BGH zu „Internet-Videorekordern“ und jüngst die EuGH-Entscheidung „VCAST/RTI“. Die Tagung widmet sich diesen Fragenkreisen, um eine Standortbestimmung vorzunehmen wie auch Vorschläge zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens zu diskutieren.
Datum: |
Mittwoch, 14. November 2018, 14:00 s. t. – 18:00 Uhr |
Ort: |
Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 2249a (Zwischen-geschoss im Hauptgebäude), Unter den Linden 6, 10099 Berlin |
Tagungsleitung: |
Prof. Dr. Eva Inés Obergfell |
14:00 – 14:15 Begrüßung und Einführung in das Thema (Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Berlin)
14:15 – 15:00 Urheberrechtliche Bedeutung von Cloud-Speicherungen (Prof. Dr. Malte Stieper, Halle)
15:30 – 16:00 Cloud Speicherung aus Nutzerperspektive (Dr. Albrecht Conrad, Berlin)
16:00 – 16:30 Kaffeepause
16:30 – 17:00 Cloud-Speicherungen aus Sicht der Verwertungsgesellschaften (Dr. Tobias Holzmüller, München)
17:00 – 18:00 Abschlussdiskussion
Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung und von der ALAI Deutschland e.V. organisiert. .
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Copyright in Action: International Perspectives on Remedies
12. - 14.09.2018, Montreal
Dieser internationale Kongreß, von der kanadischen ALAI Gruppe organisiert, fand in Montreal vom 12. bis 14. September zum Thema der Rechtsdurchsetzung - von den Sanktionen bis zu Verfahrensfragen - statt. Alle Informationen zum Kongreß, wie insbesondere zum Programm, sind hier erhältlich: https://alai2018.org/en/
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"E-lending" - Zugänglichmachung von Werken durch öffentliche Bibliotheken
Bereits 2013 hat die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages empfohlen, die „Verleihbarkeit digitaler Medien“ wie bei analogen Werken durch öffentliche Bibliotheken sicherzustellen. Tatsächlich sind Bibliotheken längst dazu übergegangen, über Ausleihplattformen E-Books online zu „verleihen“. Aber trotz einer Entscheidung des EuGH vom 10. November 2016 (zum niederländischen Urheberrecht) ist in Deutschland die rechtliche Einordnung des E-Book-Verleihs nach wie vor unklar. Bedarf solcher Vorgang in Deutschland individueller Lizenzierung? Kann er vielleicht auch ohne Gesetzesänderung nach den Regeln der sog. Bibliothekstantieme behandelt werden? In dieser Tagung soll versucht werden, solche und weitere damit zusammenhängende Fragen zu erörtern und Wege für eine praktische Handhabung des sog. E-Lending zu diskutieren.
Datum: |
Donnerstag, 14. Juni 2018, 14:00 s. t. – 18:00 Uhr |
Ort: |
Tagungsschiff „Brasil“, Anlegestelle der Stern- und Kreisschifffahrt am Hotel Estrel, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln |
Tagungsleitung: |
Prof. Dr. Ferdinand Melichar |
Programm:
14:00 – 14:20 |
Begrüßung (Prof. Dr. Ferdinand Melichar, ALAI und Dr. Klaus Ulrich Werner, Deutsche Literaturkonferenz) |
14:20 – 14:40 |
Rechtliche Einführung in das Thema (Prof. Dr. Silke v. Lewinski) |
14:40 – 15:00 |
E-Lending aus Sicht von Autorinnen und Autoren (Lena Falkenhagen) |
15:00 – 15:20 |
E-Lending aus Sicht von Verlagen (Peter Kraus vom Cleff) |
15:20 – 16:00 |
Diskussion |
16:00 – 16:30 |
Kaffeepause |
16:30 – 16:50 |
E-Lending aus Sicht einer Bibliothek (Dr. Arne Upmeier) |
16:50 – 17:10 |
Die Rechtewahrnehmung beim E-Lending – Einsatzmöglichkeiten für Verwertungsgesellschaften? (Dr. Robert Staats) |
17:10 – 18:00 | Diskussion |
Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der ALAI Deutschland e.V. und der Deutschen Literaturkonferenz e.V. organisiert.
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Regulierung von Verwertungsgesellschaften - Erfahrungen mit dem VGG
(mit Mitgliederversammlung am 12.4.2018, 13 Uhr)
12. April 2018, 14 - 18 Uhr, Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Am 24. Mai 2016 ist mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein neuer Regulierungsrahmen für die deutschen Verwertungsgesellschaften in Kraft getreten. Grundlage des VGG ist die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie RL 2014/26/EU vom 26. Februar 2014, die einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung schaffen und zugleich die Verfügbarkeit von europaweiten Online-Musiklizenzen verbessern sollte. Die Tagung soll knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des VGG einen kritischen Blick auf die praktischen Erfahrungen werfen und der Frage nachgehen, ob mit Richtlinie und VGG grundsätzlich die richtigen Regulierungsziele verfolgt und erreicht wurden.
Tagungsleitung: Dr. Tobias Holzmüller
Programm
14:00 – 14:05 Uhr |
Begrüßung und Einführung (Dr. Tobias Holzmüller) |
14:05 – 14:30 Uhr |
Urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen der Regulierung von Verwertungsgesellschaften (Prof. Dr. Josef Drexl) |
14:30-15:00 Uhr |
Diskussion |
15:00-15:20 Uhr |
Die Aufsicht über Verwertungsgesellschaften nach dem VGG |
15:20-15:50 Uhr |
Diskussion |
15:50-16:20 Uhr |
Kaffeepause |
16:20-16:40 Uhr |
Erfahrungen mit dem VGG aus Sicht einer Verwertungsgesellschaft |
16:40-17:10 Uhr |
Diskussion |
17:10-17:30 Uhr |
Rechteklärung durch Verwertungsgesellschaften – Stand und Verbesserungsbedarf aus Sicht von Lizenznehmern |
17:30-18:00 Uhr |
Diskussion |
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Strategien und Verantwortung der
Internetunternehmen
20.11.2017, 10:30 - 18:30 Uhr, Berlin
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht (Weitere Informationen).
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Der Begriff der Öffentlichkeit im Recht der öffentlichen Wiedergabe aus europäischer, deutscher und österreichischer Sicht
2.11.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, München
Der Begriff der Öffentlichkeit hat in Rechtsprechung und Literatur Hochkonjunktur. Die Rechtsprechung des EuGH hat auf die jahrzehntelange Auslegung des § 15 Abs. 3 UrhG im deutschen Recht massive Auswirkungen, die zu einer Neubestimmung geführt haben. Auch die österreichische Rechtslage, insbesondere gemäß § 17 Abs. 2 öst. UrhG (zahlenmäßige Bestimmung der Öffentlichkeit für den Empfang über Gemeinschaftsantennenanlagen), ist mit der EuGH-Entscheidung Zürs.net auf den Prüfstand gestellt. Die Tagung beleuchtet die vom EuGH entwickelten Kriterien zum Öffentlichkeitsbegriff kritisch und zeigt deren Auswirkungen auf die deutsche und österreichische Rechtslage. Ob die EuGH-Rechtsprechung darüber hinaus ein neues europäisches Haftungsmodell für die Beteiligten nahelegt, wird ebenfalls erörtert.
Tagungsleitung: Dr. Claudia Rossbach
Programm
14:00 – 14:20 Uhr |
Begrüßung und Einführung - Dr. Claudia Rossbach |
14:20 – 14:50 Uhr |
Kritische Würdigung der EuGH-Rechtsprechung - Prof. Dr. Silke von Lewinski |
14:50 – 15:20 Uhr Testetest 15:20 – 15:40 Uhr |
Übersetzungsschwierigkeiten zwischen Karlsruhe und Luxemburg - Einheit oder Vielfalt der Begriffskonzeption - Prof. Dr. Michael Grünberger Diskussion |
16:10 – 16:40 Uhr |
GS Media, Filmspeler und The Pirate Bay: Ein Europäisches Haftungs-konzept für die öffentliche Wiedergabe? - Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann |
16:40 – 17:10 Uhr |
Die Öffentlichkeit im österreichischen Urheberrecht und die Judikatur des EuGH - Zugleich Bemerkungen zu EuGH "AKM/Zürs.net" - Prof. Dr. Michel Walter |
17:10 – 18:00 Uhr |
Diskussion |
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Die angemessene Vergütung auf Online-Plattformen - §§ 32, 32 a UrhG als tauglicher Ansatz?
22.03.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
In der Diskussion um Vergütungsgerechtigkeit auf Online-Plattformen stehen die deliktischen Haftungsregeln im Vordergrund. Im Rahmen einer Störerhaftung gäbe es für den Urheber aber erst einmal keinen finanziellen Ausgleich und vom bloßen Unterlassungsanspruch kann kein Urheber etwas abbeißen. Für „die Kreativen“ ist eine finanzielle Grundlage für weiteres Schaffen hingegen von zentraler Bedeutung.
Wenig Aufmerksamkeit wird der Frage geschenkt, ob durch urhebervertragsrechtliche Mechanismen Vergütungsgerechtigkeit hergestellt werden könnte. Die EU-Kommission stellte in einem Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt Ansätze vor, die die bestehende deutsche Rechtslage aufgreifen. Wie aber wirken sich die teilweise brandneuen Regeln im deutschen Urhebervertragsrecht auf unterschiedliche Dienste aus? Kann im Rahmen einer Rechtekette individualvertraglich eine angemessene Beteiligung erreicht werden oder sind kollektive Modelle des Urhebervertragsrechts vorzugswürdig? Oder sollen sich kollektive Modelle auch auf die Rechteklärung erstrecken?
Diesen Fragen haben wir am 22.03.2017 aus verschiedenen Blickwinkeln mit Herrn Valentin Döring (ver.di), Herrn Dr. Matthias Berberich (Kanzlei Hengeler Mueller), Herrn Dr. Nikolaus Reber (Kanzlei Dr. Roth & Kollegen) und Frau Dr. Anke Schierholz (VG Bild-Kunst) diskutiert. Die Leitung der Veranstaltung übernahm Herr Victor Struppler (Kanzlei Beisler & Struppler), der die Veranstaltung auch federführend organisiert hat.
Programm
Leitung: Victor Struppler, Rechtsanwalt und Vorstand ALAI
14:00 – 14:30 Begrüßung und Einführung – Victor Struppler
14:30 – 15:00 Problemaufriss aus Sicht der Urheberverbände – Valentin Döring, ver.di
15:00 – 15:30 Problemaufriss aus Sicht der Plattformbetreiber – Matthias Berberich, Rechtsanwalt
16:00 – 16:30 Zur Durchsetzbarkeit von Ansprüchen – Nikolaus Reber, Rechtsanwalt
16:30 – 17:00 Zur Kollektivierung von Ansprüchen – Anke Schierholz, VG Bild-Kunst
17:00 – 18:00 Diskussion
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Wissenschaftsschranke: Neue Vorschläge aus Berlin und Brüssel
30.11.2017, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin
Programm
Leitung: Reto M. Hilty und Axel Metzger
14:00 – 14:30 Einführung – Katharina de la Durantaye, HU Berlin
14:30 – 15:00 Deutsche Vorschläge – Matthias Schmid, BMJV
15:00 – 15:30 Europäische Vorschläge – Valentina Moscon, MPI für Innovation und Wettbewerb
16:00 – 16:30 Sichtweise der Begünstigten – Eric W. Steinhauer, HU Berlin
16:30 – 17:00 Sichtweise der Wissenschaftsverlage – Carlo Scollo Lavizzari, Rechtsanwalt
17:00 – 18:00 Diskussion
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Wiedergutmachung und Urheberrecht?
Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen für Opfer der NS-Herrschaft?
08.07.2016, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin
Auch 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und mithin der NS-Herrschaft ist die Frage der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht nicht obsolet. Wie die jüngeren Beispiele von Widergutmachungsleistungen gegenüber Zwangsarbeitern und die Restitution von Raubkunst zeigen, hat ein entsprechendes
Bewusstsein, dass überhaupt Wiedergutmachung zu leisten sei, in manchen Bereichen erst sehr spät zu
konkreten Schritten geführt.
Im Hinblick auf das Urheberrecht ist eine vergleichbare Diskussion bis dato nicht geführt worden. Hier fand momentan eine Diskussion zwar um das Urheberrecht der Täter – allen voran an Hitlers „Mein Kampf“
– statt, nicht aber um das Urheberrecht der Opfer. Aber auch hier gilt: die durch den Staat veranlasste
Tötung hat den Opfern die Dauer ihrer urheberrechtlichen Schutzfrist gewaltsam verkürzt. Das Argument,
dass der Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ende der NS-Herrschaft zu lange sei, um noch individuelle
Wiedergutmachungsleistungen zuzulassen, greift gerade beim Urheberrecht nicht: Angesichts der langen
urheberrechtlichen Schutzfrist von zunächst 50 und seit 1965 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers,
würden sämtliche urheberrechtlichen Schutzfristen derjenigen, die unter der NS-Herrschaft ermordet
wurden, momentan noch laufen. Damit stellt sich die Frage, ob es die moralische Verpflichtung zu einer
Widergutmachung vergangenen Unrechts nicht gebietet, die urheberrechtlichen Schutzfristen für Werke
der Opfer nationalsozialistischer Gewalt zu verlängern oder zumindest eine anders geartete Form der
moralischen Anerkennung vorzusehen.
Mit dem Symposium wurde hier ein erster Denkanstoß gegeben und die Eckpunkte ausgelotet,
innerhalb derer sich eine Wiedergutmachung im Hinblick auf das Urheberrecht orientieren müsste.
Programm
13:30 - 13:45 Begrüßung / Einführung - Prof. Dr. Axel Metzger und Prof. Dr. Thomas Dreier
13:45 - 14:15 Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Deutschland - ein historischer Abriss - Prof. Dr. Constantin Goschler
14:15 - 14:45 Restitution von Raubkunst und Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für NS-Opfer - Gemeinsamkeiten und Unterschiede - Prof. Dr. Peter Raue
14:45 - 15:45 Verfolgte Urheber - Restitution durch Schutzfristverlängerung? - Yves Kugelmann und Prof. Dr. Martin Senftleben
16:15 - 16:45 Rechtliche Probleme einer urheberrechtlichen Schutzfristverlängerung - Prof. Dr. Matthias Leistner
16:45 - 17:45 Betroffene Urheber und Auswirkung auf die künftige Verwertung - Podiumsdiskussion
17:45 - 18:00 Schlusswort / Verabschiedung - Prof. Dr. Michael Loschelder
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Perspektive der Rechtsdurchsetzung im Internet
Haftung von Access-Providern und "Follow the Money"
14.03.2016, 14:00 - 18:00 Uhr, Goethe Universität, Frankfurt am Main
Obgleich große und kommerziell betriebene Piraterie-Seiten im Internet offensichtlich rechtswidrig sind, erweist sich die Durchsetzung des Urheberrechts unverändert als schwierig, da Betreiber und Nutzer anonym agieren. Die Tagung geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen unter diesen Umständen Access-Provider und Unternehmen, die auf Piraterie-Seiten Werbung schalten, in Anspruch genommen werden können.
Programm
14:15 - 14:30 Uhr Begrüßung und Einführung - Prof. Peukert / Prof. Loewenheim
14:30 - 16:00 Uhr Haftung von Access-Providern
Rechtslage in Deutschland nach goldesel.to - Dr. Martin Schaefer, Rechtsanwalt
Rechtslage in Österreich - Dr. Romain Heidinger, Univ. Göttingen
Diskussion
16:30 - 18:00 Uhr "Follow the Money"
Einführung in die Thematik und Erfahrungen in Deutschland - Heiko Wiese, Rechtsanwalt und Beauftragter der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)
Wettbewerbsrechtliche Aspekte einer Selbstverpflichtung von Werbetreibenden - Dr. Peter Picht, MPI München/Univ. Zürich
Diskussion
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Urhebervertragsrecht
21.09.2015, 14:00 - 17:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Nachdem die Reform des Urhebervertragsrechts im Jahre 2002 aus Sicht vieler Urheber und Leistungsschutzberechtigter nicht zu den erhofften Effekten führte, stand 2015 eine weitere Reform des Urhebervertragsrechts an, die erneut eine Stärkung der Kreativen zum Ziel hat. Dem Vernehmen nach sollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dieser Tage einen Entwurf vorlegen. Im Rahmen der ALAI-Tagung wurde dieser Entwurf vorgestellt und diskutiert bzw. die in der Debatte befindlichen Reformvorschläge besprochen.
Programm
Leitung: Prof. Dr. Reto M. Hilty
14:00 – 14:10 Begrüßung und Einführung
14:10 – 14:40 Vorstellung des Referentenentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts - Matthias Schmid, BMJV
14:40 – 15:20 Stellungnahmen
Prof. Dr. Mathias Schwarz, SKW Rechtsanwälte
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Initiative Urheberrecht
Hinrich Schmidt-Henkel, VdÜ - Verband der Literaturübersetzer
Dr. Jan Tolkmitt, Vors. Richter am Landgericht Hamburg
15:45 – 17:00 Diskussion
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Internationaler Kongress der ALAI 2015
18.06. - 20.06.2015, Bonn
Jedes Jahr veranstaltet eine Landesgruppe der ALAI eine internationale Konferenz zu einem bestimmten Thema. So hatte die deutsche Landesgruppe zum Beispiel schon 1988 in München zur wirtschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts und 1999 in Berlin zur Rechtsdurchsetzung eine internationale ALAI-Konferenz organisiert. Im Jahre 2015, aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des deutschen Urheberrechtsgesetzes, veranstaltete die deutsche Landesgruppe einen internationalen Kongress in Bonn zum Thema „Vergütung für die Nutzung von Werken – Ausschließlichkeit gegenüber anderen Ansätzen“. Im Fokus des Kongresses stand die Frage, in welchen Fällen insbesondere Urheber und ausübende Künstler die besten Chancen haben, aus der Verwertung ihrer Werke und Leistungen einen angemessene Vergütung zu erzielen – sei es über ausschließliche Rechte, gesetzliche Vergütungsansprüche wie im Fall der Privatkopie, oder durch weitere Mechanismen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf digitale Nutzungen und neue Geschäftsmodelle gerichtet.
Zu dieser Konferenz ist ein Tagungsband erschienen, den die Mitglieder erhalten haben, und der auch von Nicht-Mitgliedern erworben werden kann. Im Nachgang zum Bonner Kongress hat das Exekutivkomitee der ALAI eine Resolution zu verschiedentlich gemachten Vorschlägen, das Ausschließlichkeitsrecht durch verschiedene gesetzliche Vergütungssysteme zu ersetzen, angenommen.
Für weitere Informationen zum internationalen Kongress der ALAI 2015 in Bonn besuchen Sie bitte unsere eigens dafür eingerichtete Webseite. Dort finden Sie detaillierte Informationen zum Programm, Materialien zum Kongreß und weitere Informationen.
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Freiheit der Idee vs. Schutz von Schriftwerken: Juristische und literarische Aspekte
12.03.2015, Leipziger Buchmesse, Leipzig
Auch in unserem hochentwickelten Urheberrecht gilt der – ungeschriebene – Grundsatz, dass Ideen als solche nicht geschützt sind; selbst eine schöpferische Idee darf im Interesse der kulturellen Entwicklung nicht monopolisiert werden. Ist eine Idee, etwa ein Konzept aber ausreichend konkretisiert, wird eine Übernahme oder eine Anlehnung hieran zur Urheberrechtsverletzung. Wie schwierig und brisant die Abgrenzung in Einzelfällen jedoch ist, zeigen unzählige Streitfälle aus der Praxis. Kann schon der Inhalt einer Fabel geschützt sein? Wie verhält es sich z.B. mit der Fortsetzung eines Romans durch einen Dritten, mit der Übernahme fiktiver Figuren aus einer fremden Vorlage? Diese gerade auch literarisch spannenden Fragen wurden in unserer Veranstaltung beleuchtet. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Deutschen Literaturkonferenz e.V. und der ALAI Deutschland e.V. organisiert.
Programm
14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung - Prof. Dr. Melichar
14:20 – 14:45 Vom Zittern um Zitate bis zum Platzen der Plagiate: Rege Bautätigkeit auf literarischem Fremdgut - Kathrin Schmidt
14:45 – 15:10 Freie Benutzung oder Urheberrechtsverletzung? Vom Umgang mit fremden Stoffen - Rainer Dresen
16:00 – 16:25 Idee und Werk: Ist eine klare Abgrenzung möglich? - Dr. Lisa Kopp
16:25 – 16:50 Die Abgrenzung von Werknutzung und freier Benutzung aus Sicht des Unionsrechts - Prof. Dr. Stieper
16:50 – 18:00 Panel mit den Referenten und Abschlussdiskussion
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Einheitliches Urheberrecht durch EU-Verordnung
Eine gute oder eine schlechte Idee?
15.10.2014, 14:00 - 17:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin
Programm
14:00 – 14:05 Begrüßung und Einführung - Dr. Martin Schäfer, Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
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Verwertungsgesellschaften in Europa: Umsetzung der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung
27.07.2014, 14:00 - 17:00 Uhr, Universitätsclub, Bonn
Die Veranstaltung widmete sich der Umsetzung der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung in das deutsche Recht. Der aktuelle Stand wurde erörtert, offene Fragen der Umsetzung diskutiert und darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob neben der unmittelbaren Richtlinienumsetzung weitere Regelungen im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts getroffen werden sollten. Die Veranstaltung wurde organisiert in Kooperation mit dem Universitätsclub Bonn.
Programm
Leitung: Prof. Dr. Matthias Leistner
14:00 - 14:30 Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht des deutschen Rechts - Matthias Schmid, BMJV
14:30 - 15:00 Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht der Verwertungsgesellschaften - Dr. Tobias Holzmüller, GEMA
15:15 - 15:45 Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-RL aus der Sicht der Nutzer - Dr. Jo Deutschmann, Deutsche Telekom; RA Julia Maier-Hauff, VPRT
15:45 – 17:00 Abschlussdiskussion
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"Online Erschöpfung" nach UsedSoft - Perspektiven für andere Branchen
11.02.2014, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Nachdem der EuGH aufgrund der Computersoftware-Richtlinie im Fall UsedSoft entschieden hat, dass es sich bei dem „Verkauf“ von Software zum Herunterladen um eine Verbreitung mit der Folge der Erschöpfung des Verbreitungsrechts handele, stellt sich die Frage, wie die Rechtslage bezüglich derjenigen Werke zu beurteilen ist, auf die die Informationsgesellschafts-Richtlinie anzuwenden ist. In diesem Zusammenhang wurden grundsätzliche Fragen, insbesondere der Sinn und Zweck der Erschöpfung des Verbreitungsrechts, diskutiert. Im Anschluss an eine wissenschaftliche Erörterung der Probleme zeigte diese Tagung auch die Konsequenzen in der Praxis auf, die sich aus einer möglichen Übertragung der Grundsätze der UsedSoft Entscheidung durch den EuGH auf andere Branchen ergeben können, bis hin zu Reaktionen wie neuen Vertriebsformen und Vertragsbestimmungen – und dies am Beispiel der Buch-, Musik-, Film- und Spielebranche.
Programm
14:00 – 14:10 Begrüßung und Einführung - Adj. Prof. Dr. Silke v. Lewinski
14:10 – 15:00 Die 'Online-Erschöpfung': ökonomische, dogmatische und rechtspolitische Grundlagen
- Prof. Dr. Ansgar Ohly
15:00 – 15:30 "Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Games-Industrie - Dr. Ole Jani
16:00 – 16:30 „Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Musikindustrie - Dr. Ekkehard Kuhn
16:30 – 17:00 "Online-Erschöpfung“ aus Sicht der Verlage - Dr. Konstantin Wegner
17:00 – 18:00 Abschlussdiskussion
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Urheberrecht und internationales Privatrecht
30.10.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Humboldt Universität zu Berlin, Berlin
Urheberrechtliche Sachverhalte tragen zunehmend internationale Züge, auch infolge der Internetnutzungen. Die Kollisionsregeln, welche die anwendbare Rechtsordnung bestimmen, sind durch EG-Verordnungen von 2007 und 2008 neu formuliert worden, mithin der Rechtsprechung des EuGH unterworfen. Unsere Veranstaltung gab einen Überblick über das europäische Kollisionsrecht, berührte aber auch Probleme und Konflikte bei Europa-übergreifenden Sachverhalten und erörterte den Geltungsanspruch diverser, zum Teil neuerer Einzelregelungen des UrhG in Fällen, die ausländischem Vertragsstatut unterliegen.
Programm
Leitung: Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Humboldt-Universität zu Berlin
14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung - Kurt Kemper
14:20 – 14:50 Auf Verletzungen von Urheberrechten anwendbares Recht (Rom II - VO) - einschließlich der
Fallgestaltungen in interaktiven Internetdiensten/ubiquitären Medien
- Prof. Dr. Alexander Peukert
14:50 – 15:20 Auf Verträge über urheberrechtliche Nutzungen anzuwendendes Recht (Rom I-VO), Geltungsbereich des Vertragsstatuts, Abgrenzung zum Schutzlandrecht, Ordre-Public-Vorbehalt und Eingriffsnormen (Art. 9) - Prof. Dr. Axel Metzger
16:00 – 16:30 Speziell: Anwendbarkeit von zwingenden Regeln des deutschen Urheber(vertrags)rechts bei ausländischem Vertragsstatut, insbesondere angesichts neuerer Regelungen im UrhG - Dr. Paul Katzenberger
16:30 – 17:00 Ein Blick über Rom I und II hinaus auf Kollisionsnormen weltweit: Rechtsvergleichendes, Konflikte,Harmonisierungsvorschläge, CLIP-Grundregeln, Beratungen der International Law Association u.a. - Prof. Dr. Annette Kur
17:00 – 18:00 Abschlussdiskussion
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Urheberrecht an Interpretation und Sound? - Zum Schutzumfang musikalischer Werke
02.07.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
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Die Beurteilung von Plagiaten oder unberechtigten Bearbeitungen von
Musikwerken ist eine Herausforderung. Insbesondere in Gerichtsverfahren
kommt dem musikwissenschaftlichen Gutachten zentrale Bedeutung zu.
Welche Beurteilungskriterien sind zu Grunde zu legen? Können oder dürfen
Interpretation und Sound als alleinige Beurteilungsmaßstäbe die
musikalische Werkanalyse ersetzen? Ausgehend von der „Still got the
Blues“-Entscheidung
des LG München I wurden die musikalischen Parameter sowie die
Abgrenzungskriterien zwischen Werkschutz, Leistungsschutz und
ergänzenden rechtlichen Instrumentarien beleuchtet und der alleinige
Maßstab von Interpretation und klanglichem Erscheinungsbild kritisch hinterfragt.
Programm
14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung – Dr. Claudia Rossbach
14:20 – 15:20 Musik beschreiben, bewerten, vergleichen. Anmerkungen zu „Still Got The Blues“ von Gary Moore - Dr. Bernd Edelmann
15:20 – 16:00 Der Schutz von Interpretation und Sound aus leistungsschutzrechtlicher Sicht - Dr. Tilo Gerlach
16:30 – 17:00 Der Schutz von Sounds außerhalb des Urheberrechts - Prof. Dr. Ansgar Ohly
17:00 – 18:00 Diskussion
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eBooks: Ökonomische und rechtliche Aspekte
14.03.2013, 14:00 - 18:00 Uhr, Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig
Das digitale Buch ist auf dem Vormarsch: 2012 wurden in Deutschland rund 12 Millionen E-Books kostenpflichtig heruntergeladen (im Vorjahr waren es noch knapp 5 Millionen). Unsere Veranstaltung beleuchtete zunächst die wirtschaftlichen Hintergründe dieses Phänomens. Danach wurden die urheberrechtlichen Grundlagen für Vertrieb und Nutzung von E-Books herausgearbeitet – ein Gebiet, das dogmatisch bisher erstaunlich wenig erforscht ist. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Deutschen Literaturkonferenz e.V. und der ALAI Deutschland e.V. organisiert.
Programm
14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Melichar
14:20 – 14:50 Wirtschaftliche Bedeutung und Geschäftsmodelle aus Sicht eines Publikumsverlages
- Kraus vom Cleff
14:50 – 15:20 Rechte der Urheber und Verleger von E-Books - Prof. Dr. Peukert
16:00 – 16:30 Rolle von Verwertungsgesellschaften - Adj. Prof. Dr. v. Lewinski
16:30 – 17:00 Vertrieb und Verleih von E-Books – Grenzen der Erschöpfungslehre - Prof. Dr. Peifer
17:00 – 18:00 Diskussion
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Harmonisierung des Urheberrechts durch den EuGH?
31.10.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Universitätsclub Bonn, Bonn
Die Veranstaltung knüpfte an die neueste Rechtsprechung des EuGH zum Urheberrecht an. Bewusst erfolgte angesichts der in diesem Bereich rasch anwachsenden Rechtsprechungssubstanz eine strukturierte Diskussion, die sich dem Themenbereich nicht länger allgemein, sondern dogmatisch und spezifisch für wesentliche Kernbereiche des Urheberrechts näherte. Die Veranstaltung wurde organisiert in Kooperation mit dem Universitätsclub Bonn.
Programm
14:00 – 14:15 Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Matthias Leistner
14:15 – 15:00 Werkbegriff – Prof. Dr. Berger
15:00 – 15:45 Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche – Adj. Prof. Dr. v. Lewinski
16:15 – 17:30 Schranken / Gerechter Ausgleich und Inhaberschaft - Prof. Dr. Stieper / Prof. Dr. Dreier
17:30 – 18:00 Diskussion
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Die EuGH-Entscheidung "Premiere League ./. Murphy"
04.06.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Haus der Konrad Adenauer Stiftung, Berlin
Die „Murphy-Entscheidung“ vom 4. Oktober 2011 gehört zu den meistbeachteten Entscheidungen des EuGH seit langem im Bereich des geistigen Eigentums. Fragen des freien Waren- oder Dienstleistungsverkehrs nach verschiedenen Grundlagen des EU-Rechts mischen sich mit solchen des Lizenzvertragsrechts. In der verhältnismäßig kurzen Zeit seither ist sie in einer Vielzahl von Artikeln und einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedene Richtungen durchleuchtet worden. Die ALAI-Tagung ging von den Betroffenen aus und stellte deren Sicht Überlegungen zum Europäischen Primärrecht gegenüber. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sportveranstalter und Sender? Erwarten Verwerter urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Gegenstände Änderungen des Tagesgeschäfts? Welche Erwägungen sind mit Blick auf die Binnenmarkzielsetzung anzustellen?
Programm
14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung – Dr. Nils Bortloff, Universal Music
14:20 – 14:40 Die Sicht der Deutschen Fußball Bundesliga – Timo Albrecht, DFL
14:40 – 15:00 Die Sicht des Bezahlsenders – Dr. Holger Enßlin, Sky
15:00 – 15:20 Die Sicht des werbefinanzierten Rundfunks – Dr. Christian Hauptmann, RTL Group
15:20 – 15:40 Die Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Dr. Michael Kühn, NDR
16:10 – 16:30 Die Entscheidung im Kontext des EU-Rechts - Dr. Axel Metzger
16:30 – 18:00 Diskussion
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Privatkopie und Geräteabgabe im Lichte Padawan-Rechtsprechung des EuGH
17.02.2012, 14:00 - 18:00 Uhr, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Am 21. Oktober 2010 entschied der EuGH in seiner "Padawan"-Entscheidung (C-467/08), dass die Anwendung der pauschalen Abgabe für Privatkopien auf Vervielfältigungsmedien und -geräte, die von Unternehmen und Freiberuflern zu geschäftlichen Zwecken erworben werden, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Die Entscheidung hat in vielen Mitgliedsstaaten der EU, insbesondere auch in Deutschland, eine Diskussion über die pauschale Geräteabgabe und die Vergütung für Privatkopien entfacht. Über die Auswirkungen der Entscheidung auf die nationale Praxis und das mögliche Erfordernis einer Gesetzesänderung besteht noch Unklarheit. Die Tagung bot den Teilnehmern Gelegenheit, die Entscheidung und deren Auswirkungen nach deutschem Urheberrecht zu diskutieren. Zudem wurde ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus auf andere europäische Staaten und deren Interpretation der Padawan-Entscheidung geworfen.
Programm
14:00 – 14:30 Begrüßung und Einführung
14:30 – 15:00 Deutsche Perspektive – Prof. Dr. Thomas Dreier
15:00 – 15:30 Deutsche Perspektive – Prof. Dr. Eike Ullmann
16:00 – 16:20 Schweizerische Perspektive - Fabian Wigger
16:20 – 16:40 Österreichische Perspektive – Prof. Dr. Dr. Walter Blocher
16:40 – 17:00 Französische Perspektive – Dr. Sylvie Nérisson
17:00 – 18:00 Diskussion
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Verwaiste Werke im europäischen und deutschen Urheberrecht
30.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr, Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Es wurden sowohl in der EU als auch in Deutschland verschiedene Gesetzesvorschläge diskutiert, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erleichtern sollten, deren Rechtsinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann. Die Tagung sollte Gelegenheit geben, die Regelungsvorhaben aus unterschiedlichen Perspektiven zu erörtern und zu fragen: Bedarf es einer Regelung zu verwaisten Werken? Sollte jene auf der Ebene der EU oder eher national erfolgen? Wie sollte eine solche Regelung ggf. ausgestaltet sein?
Programm
14:00 – 14:30 Begrüßung und Einführung – Prof. Dr. Hilty / Prof. Peukert
14:30 – 15:00 Stellungnahmen Rechtsinhaber: Börsenverein des Deutschen Buchhandels / Spitzenorganisation der Filmwirtschaft – Dr. Spang / Hr. Wiese
15:00 – 15:30 Stellungnahmen Nutzer: Deutsche Nationalbibliothek / Deutsches Filminstitut - Fr. Zechmann / Fr. Dillmann
15:30 – 15:45 Stellungnahme Verwertungsgesellschaft Wort – Dr. Staats
16:15 – 16:30 Stellungnahme Bundesministerium der Justiz - Fr. Gutjahr
16:30 – 18:00 Diskussion